Welche Rechte haben Geschieden und Wiederverheiratete in der Kirche?

Geschiedene Wiederverheiratete sind in der Kirche vom Empfang der Kommunion ausgeschlossen, nicht aber von Funktionen wie dem Amt des Taufpaten, der Trauzeugen oder der Mitarbeit zum Beispiel in einem Pfarrgemeinderat. Nicht wiederverheiratet Geschiedene sind auch von der Kommunion nicht ausgeschlossen.