Kann ich meine Ehe in der Kirche scheiden lassen?

"Die gültige und vollzogene Ehe zwischen Getauften kann durch keine menschliche Gewalt und aus keinem Grund, außer durch den Tod, aufgelöst werden" (Codex Iuris Canonici, ca. 1141), sagt das geltende Kirchenrecht. Sehr wohl kennt die katholische Kirche aber die Möglichkeit, aus bestimmten Gründen eine kirchlich geschlossene Ehe zu annulieren, als nicht gültig zu sprechen. Genaue Informationen dazu bekommen sie beim diözesanen Ehegericht. Email: dioezesangericht@kath-kirche-kaernten.at