Pfarre

Ettendorf

Informationen der Pfarre Ettendorf

Taube auf der Kanzel der PK Ettendorf (mw)
Taube auf der Kanzel der PK Ettendorf (mw)

Für die Feier der SAKRAMENTE

TAUFEN Anmeldung ca. 4 Wochen vor geplantem Tauftermin. Mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes, Taufscheine der Eltern; (wenn verheiratet: kirchliche und/oder standesamtliche Heiratsurkunden der Eltern); Taufschein des Paten

PATE / PATIN
Der Taufpate/Die Taufpatin muß das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst katholisch und gefirmt sein. Er/Sie soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht und bereit und fähig sein, den Täufling auf seinem weiteren Lebensweg zu begleiten und in seinem Glauben zu fördern. Der Taufpate/Die Taufpatin sollen die Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen, daher ist es nicht möglich, daß ein Elternteil das Patenamt übernimmt.

ERSTKOMMUNION
Die Erstkommunionkinder werden im Zuge des Religionsunterrichtes in der 2.Klasse von der Religionslehrerin Frau Michaela Stocker auf die Kommunionsfeier vorbereitet. Zusätzlich gibt es Gruppenstunden, die von den Eltern vorbereitet und durchgeführt werden.

FIRMUNG
Folgende Voraussetzungen gelten:
Vollendung des 12. Lebensjahres, absolvierter Firmungsunterricht.
Die Kärntner - Firmungstermin sind auf der Homepage der Diözese veröffentlicht.
Anmeldung: Jeder Firmling muss bis spätestens 14 Tage vor den geplanten Termin beim Pfarramt mittels GRÜNER ANMELDEKARTE melden.
Firmpaten müssen katholisch, mindestens 16 Jahre alt, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Amt entspricht. Vater und Mutter können nicht Paten sein. Die Firmkandidaten bedürfen aber nicht eines Paten, um das Firmsakrament zu empfangen. Firmabzeichen sind keineswegs erforderlich. Verkäufer solcher Abzeichen und Fotografen sind nicht kirchlich autorisiert.
itet. Zusätzlich gibt es Gruppenstunden, die von den Eltern vorbereitet und durchgeführt werden.

TRAUUNG
Anmeldung ca. 6 Wochen vor dem Hochzeitstermin in der Pfarrkanzlei.
Benötigte Dokumente: Geburtsurkunden und Taufscheine beider Brautleute, Taufscheine der Kinder.


KRANKENSALBUNG / -KOMMUNION
Unser Priester kommt gerne mit den Sakramenten der Krankensalbung und Kommunion zu Ihnen. Bitte den Priester anrufen.
Krankenkommunion
Außerdem besteht die Möglichkeit, durch die von unseren Bischof dazu Beauftragte, Frau Maria Wright die Krankenkommunion zu Hause zu empfangen. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit ihr in Verbindung.


TODESFALL
Nehmen Sie bitte Kontakt mit der Bestattung - z.B. Fa. Kos Tel. 0650/2414410 auf. Bezüglich des „Zügen-Läuten“ kontaktieren Sie bitte einen unserer Pfarrgemeinderäte.