Pfarre

Deutsch-Griffen

Ratgeber

Taufen
Anmeldung ca. 4 Wochen vor geplantem Tauftermin. Mitzubringen: Geburtsurkunde des Kindes, Taufscheine der Eltern; (wenn verheiratet: kirchliche und/oder standesamtliche Heiratsurkunden der Eltern); Taufschein des Paten

PATE / PATIN
Der Taufpate/Die Taufpatin muß das 16. Lebensjahr vollendet haben und selbst katholisch und gefirmt sein. Er/Sie soll ein Leben führen, das dem Glauben entspricht und bereit und fähig sein, den Täufling auf seinem weiteren Lebensweg zu begleiten und in seinem Glauben zu fördern. Der Taufpate/Die Taufpatin sollen die Eltern in ihrer Verantwortung unterstützen, daher ist es nicht möglich, daß ein Elternteil das Patenamt übernimmt.

ERSTKOMMUNION
Die Erstkommunionkinder werden im Zuge des Religionsunterrichtes in der 2.Klasse von der Religionslehrerin Frau Petra Walcher auf die Kommunionsfeier vorbereitet

FIRMUNG
Folgende Voraussetzungen gelten:
Vollendung des 12. Lebensjahres, absolvierter Firmungsunterricht.
Die Kärntner - Firmungstermin sind auf der Deutsch Griffner Pfarr-Homepage veröffentlicht.
Anmeldung: Jeder Firmling muss bis spätestens 14 Tage vor den geplanten Termin beim Pfarramt mittels GRÜNER ANMELDEKARTE melden.
Firmpaten müssen katholisch, mindestens 16 Jahre alt, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Amt entspricht. Vater und Mutter können nicht Paten sein. Die Firmkandidaten bedürfen aber nicht eines Paten, um das Firmsakrament zu empfangen. Firmabzeichen sind keineswegs erforderlich. Verkäufer solcher Abzeichen und Fotografen sind nicht kirchlich autorisiert.

TRAUUNG
Anmeldung ca. 6 Wochen vor dem Hochzeitstermin in der Pfarrkanzlei.
Benötigte Dokumente: Geburtsurkunden und Taufscheine beider Brautleute, Taufscheine der Kinder.
KRANKENSALBUNG / KOMMUNION
Unsere Priester kommen gerne mit den Sakramenten der Krankensalbung und Kommunion zu Ihnen.
Bitte den Priester anrufen.(0676 / 877 28 335)

TODESFALL

  • Nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Priester auf Don Robert Jamróz (0676 / 877 28 335 ), und in weiterer Folge mit  dem Friedhofsbeauftragten Herrn Johann Hinteregger (04279 / 288)