Berechnung des Kirchenbeitrages

Ihr Kirchenbeitrag soll natürlich auf ihre finanzielle Situation abgestimmt sein.

(© Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)
(© Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenbeitragsstellen beraten Sie gerne und passen den Kirchenbeitrag Ihrer persönlichen Situation an. Bemessungsgrundlagen des Kirchenbeitrages sind:

  • Monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage
  • Jahreseinkommen laut Jahreslohnzettel (Ziffer 245)/ Arbeitnehmerveranlagung/Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres
  • Eigene, gepachtete oder verpachtete Einheitswerte
  • Privatzimmervermietungen

Der Kirchenbeitrag reduziert sich durch:

  • Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag (wenn vom Finanzamt gewährt)
  • Kinderabsetzbeträge bzw. Unterhalts-/Alimentationszahlungen
  • Ausbildungskosten
  • Krankheits-, Pflege- und Betreuungskosten
  • Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Wohnraumkosten, Personenversicherungen etc.

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