Stellungnahme zur Bioethikkommission
Familienverband wart vor Auswirkungen einer grenzenlosen Fortpflanzungsmedizin
Mit vielen anderen teile ich die Sorge, dass die von der Bioethikkommission vorgelegte Stellungnahme zu den aktuellen Themen der Fortpflanzungsmedizin in die falsche Richtung weist. Die vorgebrachten Argumente sind einseitig, ihre Motivierung problematisch und für jemanden, der das Leben bejaht, in dieser Form abzulehnen.
Grundsätzlich gebe ich zu bedenken, dass
- es kein Recht auf ein Kind geben kann, weil ein Kind keine Sache ist.
- Ethik ist viel mehr als ein Begriff und darf keinesfalls eine Frage von Mehrheiten sein.
In-Vitro-Fertilisation:
Oftmals liegt das Hauptproblem der Kinderlosigkeit im späten Kinderwunsch der Paare. Es wäre doch wohl im Interesse der Allgemeinheit, gäbe es von der Politik Unterstützungen und Anreize, die Kinder früher zu bekommen.
In der Stellungnahme der Bioethikkommission vermisse ich den Hinweis auf die gesundheitlichen Risiken, die die hormonelle Stimulation mit sich bringt. Es wäre zielführender und bestimmt wirksamer, wenn von politischer und wirtschaftlicher Seite das Interesse stimuliert würde, diese Risiken zu erforschen.
Die bloße Forderung nach „fremder“ Eizellenspende missachtet das Recht der dadurch geborenen Kinder auf die wahre Kenntnis ihrer Herkunft. Studien belegen, dass die größte Wahrscheinlichkeit für eine positive Entwicklung der Kinder dort gegeben ist, wo sie bei ihrem Vater und ihrer Mutter gemeinsam aufwachsen und die Eltern weiterhin zusammenleben (s. Regnerus). Keinesfalls darf ein System favorisiert werden (und kann das auch nicht im Sinne der Bioethikkommission sein), bei dem es um den Verkauf von Körperteilen geht!
Die IVF für homosexuelle Paare und alleinstehende Personen ist entschieden abzulehnen. Die Reproduktionsmedizin wollte als Therapie gesehen werden – bei homosexuellen Paaren und alleinstehenden Personen geht es nicht um Therapiemaßnahmen sondern um den egoistischen Wunsch Erwachsener, ihren Traum auf Kosten des Kindes zu verwirklichen.
Die PID – so sinnvoll diese an sich sein mag – verkommt auf diese Art und Weise zu einer menschenunwürdigen Maßnahme. Keinesfalls darf die Entscheidung in Menschenhand liegen, mit welchen Eigenschaften ein Kind geboren wird bzw. nicht geboren werden darf. Außerdem wird dabei übersehen, dass der Embryo von Anfang an ein Mensch ist, der unter dem Schutz der Gesetze steht und gegenüber dem Zugriff Dritter durch die Rechtsordnung geschützt ist (Ausnahme: Schwangerschaftskonflikt).
Mag. Andreas Henckel von Donnersmarck
Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes Kärnten
Stellungnahme anl. Pressekonferenz der Bioethikkommission im Bundeskanzleramt vom Fr, 21.09.2012