Organisation

Katholischer Familienverband Kärnten

Lebensende - Verfassungsgerichtshof berät über Sterbehilfe

Am Donnerstag, den 24. September beriet der Verfassungsgerichtshof über vier Beschwerden, deren Ziel es ist, die Mitwirkung am Selbstmord sowie die Tötung auf Verlangen gesetzlich zu erlauben.

Hier findet sich ein Bericht des Institutes für Ehe und Familie von der VfG-Verhandlung:
ief.at/at-lebensende-bericht-von-der-vfgh-verhandlung

Der Familienverband legt seine Ansicht, in einem am 22. September in der Kleinen Zeitung erschienenen Beitrag, dar:

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)
Gudrun Kattnig - Katholischer Familienverband Kärnten

Am Donnerstag, den 24. September berät der Verfassungsgerichtshof über vier Beschwerden, deren Ziel es ist, die Mitwirkung am Selbstmord sowie die Tötung auf Verlangen gesetzlich zu erlauben. Sollte es dazu kommen, ist davon auszugehen, dass sich die Zahl der Selbsttötungen künftig drastisch erhöhen wird.Argumentiert wird, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben sollte, vor einem möglicherweise schrecklichen Sterbevorgang bewahrt zu sein. Zum Recht auf Leben, gehöre auch ein Recht sich selbst zu töten oder getötet zu werden, was beinhalten würde, dass es Menschen geben muss, die den Tötungsakt straffrei vollziehen werden.

Viele Organisationen, Kirchen, Ärzte und die Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie warnen:
Selbsttötung braucht keine Unterstützung. Selbsttötung braucht Vorbeugung. Es kränkt die Menschenwürde massiv, wenn auf eine tödliche Verzweiflung mit der Tötung des Verzweifelten reagiert wird! Es gilt, sinnstiftende Angebote zu machen und die palliativen Möglichkeiten auszubauen.

Auch der niederländische Ethiker Theo A. Boer warnt: „Wenn man eine umstrittene Praxis legalisiert, stellt man sie in einem Schaufenster als Warenangebot aus." Angebot erzeugt Nachfrage.

So gehört die Sterbehilfe in einigen Regionen der Niederlande mit 10 bis 15 Prozent zu den häufigsten Todesursachen. Im Schnitt liegt die Rate bei 4,5 Prozent. In allen Ländern, in denen das Tötungsverbot fällt, steigen die Sterbehilfefälle rasant an.

Boer war zehn Jahre Mitglied einer niederländischen Prüfungskommission, die über die Rechtmäßigkeit von Sterbehilfe befand. Er kommt zu dem Schluss, dass in vielen Fällen die Sterbehilfe nicht angebracht war. Vieles sei auf eine schiefe Ebene geraten, von verstecktem und offenem Druck, den Verwandte ausübten bis hin zu mangelnder Aufklärung über palliative Alternativen. Man hätte, so Boer, in den Niederlanden niemals diesen Weg eingeschlagen, hätte man in den Achzigerjahren dasselbe hohe Niveau der Palliativmedizin wie heute gehabt.
Aus Fehlern anderer lässt sich lernen.

Gudrun Kattnig

Weiterführende Information:

Stirbt der natürliche Tod?
Interview mit dem Ethiker Theo A. Boer - Zeit online, 26. Februar 2020