Geplantes Jugendschutzgesetz erschwert Jugendschutz für Familien
Katholischer Familienverband spricht sich gegen die geplanten Änderungen im Jugendschutzgesetz aus

Klagenfurt, 12.12.2012.
Darf ein 16jähriges Mädchen bis 4 Uhr früh allein unterwegs sein? Diese neue Regelung soll nach dem Willen der Kärnter Landesregierung morgen im Landtag beschlossen werden. Darf ein 14 jähriger bis 01.00 Uhr mit gleichaltrigen Freunden fortgehen? Auch das soll nach dem Landesgesetzgeber künftig zulässig sein.
Nicht thematisiert wird, wie diese Kinder am nächsten Tag dem Unterricht folgen, kritisiert der Katholische Familienverband. Die geplante Änderung des Kärntner Jugendschutzgesetzes sei zudem lebensfremd und erschwere den Eltern die Erziehung.
Die Aufsichtspflicht bleibt bei den Eltern. Im Büro des Familienverbandes mehren sich die Anfragen: "Wie können Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachkommen, wenn die Kinder nachts unterwegs sind? Wie können sie sich künftig gegen den Vorwurf einer Aufsichtspflichtverletzung schützen, wenn es zu einem Schadensfall kommt?"
„In funktionierenden Familien ist es ohnedies unvorstellbar, dass Jugendliche bis weit nach Mitternacht allein und unbeaufsichtigt ausgehen. Gerade Alleinerziehern oder Pflegeeltern wird ihre Arbeit jedoch erschwert. Wie soll eine SOS-Kinderdorf Mutter ihrem Pflegekind erklären, dass sie ihm weniger erlaubt als der Gesetzgeber dem Kind zubilligt?“ empört sich Klaus Schöffmann, Vorstandsmitglied des Katholischen Familienverbandes Kärnten.
Erziehungsarbeit hat sich verändert, betont Schöffmann. Kinder seien mündiger und hinterfragen elterliche Vorgaben stärker als bisher. Denoch fällt der Gesetzgeber mit der geplanten Gesetzesänderung nun Eltern regelrecht in den Rücken. "Künftig werden Eltern noch deutlicher Grenzen ziehen müssen. Der elterliche Erklärungsbedarf, warum die von zu Hause vorgegebenen Grenzen enger sind, als die des Gesetzgebers wird deutlich ansteigen und damit auch das Konfliktpotenzial," sagt Klaus Schöffmann. Die obersten Hüter des Jugendschutzes bleiben die Eltern. Diese haben es jedoch künftig schwerer ihren Kindern zu erklären, warum sie einen strengeren Maßstab anlegen als das Gesetz. Wesentlich sinnvoller wäre es, die derzeitigen Ausgehregelungen beizubehalten und im Einzelfall begründete Ausnahmen zuzulassen, betont er.
Dennoch kann der Familienverband der geplanten Änderung des Jugenschutzgesetzes auch Positives abgewinnen: "Die Vereinheitlichung der Regelungen über die Ausgehzeiten in den Bundesländern ist grundsätzlich zu begrüßen. Ebenso erfreulich ist die Beibehaltung der strengen Regelungen beim Alkohol- und Drogenkonsum von Kindern und Jugendlichen", so Klaus Schöffmann abschließend.