Organisation

Diözesangericht

CCEO

Das Gesetzbuch der katholischen Ostkirchen

Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (© Foto: Inge Reinisch)
Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (© Foto: Inge Reinisch)

Der Begriff "katholische Ostkirchen" umfasst eine Gruppe von katholischen Kirchen eigenen Rechtes ("sui iuris") von unterschiedlicher Herkunft und Größe. Zu diesen zählen jene Kirchen der östlichen Riten, die mit dem Papst von Rom in voller Kirchengemeinschaft stehen. All diese Kirchen stammen aus verschiedenen Kulturräumen und gewannen mit ihren je eigenen geschichtlichen Erfahrungen ihre besondere Gestalt. Unbeschadet der Vielfalt der Riten und der Traditionen, denen die katholischen Ostkirchen angehören, verbindet und verpflichtet sie alle das gemeinsame Gesetzbuch für katholische Ostkirchen "Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium" (CCEO), das von Papst Johannes Paul II. am 18. Oktober 1990 mit der Apostolischen Konstitution "Sacri Canones" promulgiert wurde.