Was ist der Areopag als Bischöfliche Stabsstelle ?

Athen, Areopag (© Foto: Wikipedia)
Athen, Areopag (© Foto: Wikipedia)

GRUNDLEGENDES DOKUMENT ZUR ERRICHTUNG DER STABSSTELLE „AREOPAG“


Der „Bischöfliche Beauftragte für die Bereiche Kirche – Religion - Gesellschaft“ hat diese Funktion innerhalb der Bischofsunmittelbaren Stabsstelle AREOPAG inne und ist unmittelbar und ausschließlich dem Verfügungs- und Weisungsrecht des Diözesanbischofs unterstellt.

Mit Bischöflichem Dekret vom 17.12.2008, Zl. 648, wurde diese Stabsstelle des „Bischöflichen Beauftragten für die Bereiche Kirche – Religion – Gesellschaft“ mit Wirksamkeit vom 01. Januar 2009  im Sinne von cann. 469 bis 471 sowie can. 473, §1 eingerichtet und der entsprechende Funktionsträger für die Dauer von fünf Jahren, das ist bis zum 31. Dezember 2013, bestellt.

Mit Bischöflichem Dekret vom 18.12.2013, Zl. 2056 wurde der bisherige Funktionsträger für weitere fünf Jahre, das ist bis 31. Dezember 2018, als Bischöflicher Beauftragter für die Bischofsunmittelbare Stabsstelle "Areopag: Kirche - Religion - Gesellschaft" bestellt und bestätigt.

 

Entsprechend ihren Aufgaben, Funktionen und Zielsetzungen nennt sich diese Stabsstelle „AREOPAG“ und nimmt damit bewusst aktuellen Bedacht und historischen Bezug zur altehrwürdigen Körperschaft des athenischen Areopags, wie sie kurz gefasst dargestellt ist in: http://de.wikipedia.org/wiki/Areopag

Grundlage der Einsetzung und Bestellung sind die o. g. formal-rechtlichen CIC-Bestimmungen sowie die inhaltlichen Vorgaben von Papst Johannes Paul II. (NACHSYNODALES APOSTOLISCHES SCHREIBEN PASTORES GREGIS
zum Thema: ´Der Bischof – Diener des Evangeliums Jesu Christi für die Hoffnung der Welt´, 16. Oktober 2003, Nr. 66-72;
http://www.vatican.va/holy_father/john_paul_ii/apost_exhortations/documents/hf_jp-ii_exh_20031016_pastores-gregis_ge.html).

Dazu gehört wesentlich und im Allgemeinen:

1) die „Zeichen der Zeit“ zu erkennen, sie im Lichte und Geiste des Evangeliums Jesu Christi zu unterscheiden und die mit ihnen verbundenen HERAUSFORDERUNGEN wahr- und ernst zunehmen

2) die URSACHEN UND AUSGANGSPUNKTE dafür zu erkennen, festzustellen und zu benennen

3) die lösungsorientierten ZIELE UND HILFEN zu formulieren, zu geben und intern und öffentlich zu vertreten.

Im Besonderen heißt dies auch beispielhaft:
ad 1) HERAUSFORDERUNGEN

bezogen auf die lebensnotwendigen Werte und Wertorientierungen:
- die falschen und irreführenden Anthropologien entlarven
- die von angeblich „wertneutralen“ oder ideologischen Prozessen unterdrückten und verhinderten Werte heraus stellen
- die Wahrheit kenntlich machen und zur Sprache bringen

bezogen auf den globalen, sozialen und individuellen geschöpflichen Lebensraum und die Umwelt:
- Schutz des Lebensraumes
- Schutz der Humanökologie
- aufrichtige Umkehr und entsprechendes aufrichtendes Handeln angesichts der drohenden ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen

bezogen auf den Wert des menschlichen Lebens insgesamt und den Wert der
Gesundheit:
- das „Evangelium des Lebens“ unverkürzt verkünden und vertreten
- Seelsorge als Heilsdienst für die Kranken und Pflegebedürftigen wie auch für die im Gesundheitswesen (Ärztliche Dienste, Pflegedienste, Organisations- und Verwaltungsdienste) Tätigen als „Herzensanliegen“
- die gesellschaftlich, sozial, politisch und religiös Ausgegrenzten und Diskriminierten schützen und unterstützen
-
ad 2) URSACHEN UND AUSGANGSPUNKTE

erkennen, wahrnehmen und Stellung nehmend, Antwort und Hilfe gebend auf:
- die kognitive und normative Orientierungsunsicherheit
- den zeit- und zeitgeistbestimmten Wandel der lebensbestimmenden Werte
- die Zuspitzung einer umfassenden Sinnkrise, Sinnentleerung in der Gesellschaft
- die Pluralisierung des Alltagslebens
- die Aufkündigung gemeinsamer zentraler Grundwerte in der pluralistischen Gesellschaft
- die religiöse Krise in der modernen und „postmodernen“ Gesellschaft
- die Tatsache, dass sich die Sinngebungskraft der Religion nicht nur kompensativ auf die „Bewältigung“ der individuellen Grundrisiken des menschlichen Lebens (z.B. Vereinsamung, Schuld, Scheitern im zwischenmenschlichen, sozialen, wirtschaftlichen und beruflichen Leben, Leiden, Krankheit) beschränken darf, sondern hoffnungsgebende Handlungsmöglichkeiten anbietet und eröffnet
- die Konkurrenzierung der Religion zu anderen Lebenswelten und Lebensbereichen wie z. B. Sport, Kunst, Politik

ad 3) ZIELE UND HILFEN

formulieren, verkünden, anbieten und glaubwürdig und durchsichtig vertreten für:
- Kirche und christlicher Glaube als Anwalt eines gegenwartsbezogenen und zukunftsfähigen Sinnentwurfes für die Zivilgesellschaft und den Staat, die sich selbst ihre grundlegenden Werte nicht geben können
- Aushalten und Bestehen widerspruchsvoller Situationen, z. B. in der Begegnung mit Anderen (z.B. Lebenswelten, Religionen, politischen Auffassungen)
- Tragende Grundwerte, ohne die es kein humanes Zusammenleben in der Gesellschaft gibt
- Menschenwürde und Grundrechte, die nur mit transzendenter Begründung universal gelten und unantastbar eingehalten werden können
- Grund- und Rahmenbedingungen gelingender Sinnerschließung und Sinnvermittlung
- RIO = Religion in die Organisationen zu bringen und dort zu leben
- Kriterien für Kirchlichkeit und das verbindend- und unterscheidend Christliche


Der offizielle Dienstsitz ist in der Bischöflichen Residenz (Mariannengasse 2, Ostflügel, 1. Stock, Raum 132).

Außerdem steht dem Funktionsträger im Ostflügel der Bischöflichen Residenz, I. Stock, Raum 131 ein Sekretariat im Umfang von 20 Wochenstunden zur Verfügung.