Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie
Überblick über die Veränderungen in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste
(gültig vom 28.12.2020 bis vorerst 7.2.2021)
- Aufgrund der neuen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz sind öffentliche Gottesdienste bis zum Ende dieses Lockdowns (voraussichtlich 17. Jänner) auszusetzen
- Möglich ist jedoch eine Gottesdienstfeier in einer kleinen Gruppe mit maximal 10 Personen (inkl. Priester, Mesnerin, Ministrant und Lektor), die sich vorher anmelden und namentlich festgelegt werden müssen.
- Anmeldung bitte bei PGR-Obfrau Dagmar Pinterics: Tel. 0676 / 84 44 20 393
- Vorrang zu diesen Gottesdiensten haben die Angehörigen der Messintentionen.
- Es muss auch Vorkehrung dafür getroffen werden, dass sich für die Dauer der Feier keine weiteren Personen im Kirchenraum aufhalten.
- Die Kirche ist jedoch tagsüber für das persönliche Gebet geöffnet!
- Der Mund-Nasen-Schutz (MNS) ist verpflichtend. Ausgenommen sind Kinder unter 6 Jahren.
- Auch während dieses Lockdowns stehen wir Ihnen für Anliegen und Informationen wieder zur Verfügung:
Pfarrer Johannes Scherer: 0676 / 8772 8701
Dagmar Pinterics: 0676 / 84 44 20 393
Barbara Petautschnig: 0664 / 41 65 455 - Feiern der Taufe sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Feiern der Trauung sind auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
- Begräbnisse: Für Totenwache, Begräbnismesse oder Wort-Gottes-Feier in der Kirche gelten die Regeln dieser Rahmenordnung; für die musikalische Gestaltung gelten die oben beschriebenen allgemeinen Regeln.
Am Friedhof und in Aufbahrungshallen müssen die staatlichen Vorgaben eingehalten werden; diese sehen eine Höchstzahl von 50 Personen vor.