Pfarre

Klagenfurt-St. Modestus

Pfarrgemeinderatswahl in St. Modestus

KandidatInnen und Wahlmodus

Die KandidatInnen und Kandidaten

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)

Wann und wo wird gewählt?

Am Freitag, 18. März von 18.00 bis 19.15 Uhr und am Sonntag, 20. März 2022 von 9.30 bis 12.00 Uhr im Pfarrzentrum St. Modestus (Fischlstraße 59).

Wo bekomme ich den Stimmzettel?

Sie finden ihn als Beilage im aktuellen Pfarrbrief (erscheint Anfang März) bzw. erhalten ihn direkt bei der Wahl, d.h. er kann bereits zu Hause oder im Wahllokal ausgefüllt werden.

Wen kann ich wählen?

Auf dem Stimmzettel sind 10 Personen (s.o.) angeführt, die bei der Kandidatenermittlung genannt wurden (s.o.) und die ihre Zustimmung zur Übernahme des Amtes abgegeben haben. Sie können aber auch Personen (bitte mit Namen und Adresse!) nennen, welche nicht auf dem Stimmzettel angeführt sind, spätestens am 31.12.2021 das 16. Lebensjahr vollendet haben, römisch-katholisch sind und Ihnen geeignet erscheinen ("Ergänzungsmöglichkeit").

Wie wähle ich?

Geben Sie maximal 8 Personen (inkl. Ergänzungsmöglichkeit) ihre Stimme und geben Sie den Stimmzettel zu den angegebenen Wahlzeiten in das im Wahllokal vorbereitete Kuvert. So ist die Anonymität Ihrer Stimme gewahrt.

Bei Verhinderung zu den Wahlzeiten nehmen Sie bitte die Möglichkeit der Briefwahl wahr. Die dafür notwendigen Unterlagen können vorher in der Pfarrkanzlei abgeholt werden. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen bis spätestens 20. März 2022 (12.00 Uhr) bei der Wahlkommission eintreffen.

Wer darf wählen?

Alle KatholikInnen der Pfarre (bzw. die sich der Pfarre zugehörig fühlen), die mit dem Stichtag 31.12.2021 das 14. Lebensjahr vollendet haben (Jahrgang 2007 und älter). Das Wahlrecht muss persönlich wahrgenommen werden.

Wir laden Sie herzlich ein, von dieser Möglichkeit der Mitbestimmung in Ihrer Pfarrgemeinde Gebrauch zu machen!