Pfarre / Fara

Köttmannsdorf/Kotmara vas

COVID-19-Lockerungen / COVID-19-olajšave

Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitgehende Lockerungen bei der Eucharistiefeier, aber auch bei Trauungen und Firmungen ab 20. Juni 2020.

Die Vorgaben der Bischöfe geschehen im Wissen um die gebotene "Eigenverantwortung und Rücksichtnahme. Wenn nötig, steht es jeder Diözese frei, zusätzliche Regelungen diözesan oder bloß regional zu erlassen", wird als neue Bestimmung festgehalten.

Grundsätzlich sollen die Gläubigen am Sonntag die Messe wieder in der Gemeinde feiern, eine Entbindung von der Sonntagspflicht sehen die Richtlinien der Bischofskonferenz nicht mehr vor.

Vorgeschrieben ist weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.

Die Weihwasserbecken können wieder befüllt werden, wobei das Wasser häufig zu wechseln ist.

Bei Gottesdiensten in Kirchenräumen ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes nicht mehr vorgeschrieben. Für das gemeinsame Singen und Sprechen gibt es jetzt keine Einschränkung mehr, solange der Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden kann. Auf den Mindestabstand ist auch bei Gottesdiensten im Freien und bei Prozessionen und Bittgängen zu achten - ebenso beim Gang zur Kommunion (Handkommunion wird empfohlen, Mundkommunion ist wieder möglich). Bei der Hostienausteilung können die Worte "Der Leib Christi" und das "Amen" als Antwort erneut gesprochen werden.

Bei kirchlichen Trauungen dürfen bis max. 100 Personen teilnehmen, ab 1. Juli 2020 bis zu 250 Personen, jedoch unter der Voraussetzung zugewiesener und gekennzeichneter Sitzplätze. Ab 1. August sind dann Trauungen mit bis zu 500 Personen zulässig, wobei ab einer Teilnahme von über 250 Personen ein Mund-Nasen-Schutz verpflichtend ist, außer wenn man sich auf dem zugewiesenen Sitzplatz aufhält. Dies gilt analog auch für Firmungen und Begräbnisse.

Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es weiterhin für Taufen, die allgemeinen Abstands- und Hygienevorschriften sind zu beachten.

"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden."

COVID-19-olajšave

Nov okvirni pravilnik škofovske konference prinaša nove olajšave za obhajanje bogoslužij od 20. junija 2020 naprej. Okvirne smernice stavijo na upoštevanje razdaljo in higienskih določil.

Avstrijski škofje opozarjajo na „lastno odgovornost in obzirnost“. „Če je potrebno, lahko vsaka škofija izda nova pravila na škofijski ravni ali samo regionalno,“ so zapisali v novem določilu.

„Najpomembnejše pravilo je treba upoštevati: razdaljo najmanj enega metra do drugih oseb.“