Pfarre / Fara

Köttmannsdorf/Kotmara vas

COVID-19-Lockerungen / COVID-19-olajšave

Der Wegfall der 10-Quadratmeter-Regel pro Person schafft Erleichterungen für liturgisches Feiern und ermöglicht vor allem mehr Teilnehmer.

Eine neue Rahmenordnung der Bischofskonferenz bringt weitere Erleichterungen bei öffentlichen Gottesdiensten, Taufen, Trauungen und Begräbnissen und gilt ab 29. Mai 2020.

Vorgeschrieben ist weiterhin ein Mindestabstand von einem Meter zu Personen, mit denen man nicht im gemeinsamen Haushalt lebt.

Für das Betreten und Verlassen von Kirchenräumen sowie für das Bewegen innerhalb der Kirchenräume ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes vorgeschrieben, ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr. Bei Gottesdiensten im Freien entfällt die bisherige Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Lockerungen gibt es bei der musikalischen Gestaltung: eine Musikkapelle, ein Chor und verschiedene Ensembles können sich wieder einbringen.

Eine deutliche Lockerung gibt es bei kirchlichen Trauungen - es dürfen bis maximal 100 Personen teilnehmen.

Auch für Begräbnisse am Friedhof gilt nun die maximale Teilnehmerzahl von 100 Personen.

Keine zahlenmäßigen Beschränkungen gibt es für Taufen. Die Rahmenordnung enthält zum Taufritus einige Regeln zum Schutz des Kindes und der Beteiligten. So ist beim Übergießen mit Wasser und der anschließenden Salbung ein Mund-Nasen-Schutz für den Priester bzw. Diakon verpflichtend, um besonders auch beim Sprechen die Gefahr einer Tröpfcheninfektion zu reduzieren.

Die Vorgaben der Bischöfe geschehen "im Wissen um die gebotene Verantwortung, die wir weiterhin füreinander haben. Weitere Anpassungen werden gemäß dem Verlauf der Pandemie erfolgen."

"Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden."

COVID-19-olajšave

Smo zelo veseli, da nov okvirni pravilnik škofovske konference prinaša nadaljnje olajšave pri katoliških bogoslužjih, krstih, porokah in pogrebih od 29. maja 2020 naprej.

„Najpomembnejše pravilo je treba upoštevati: razdaljo najmanj enega metra do drugih oseb.“