Organisation

Caritas Kärnten

„Assistierter Suizid muss Ausnahme bleiben“

Die Caritas Kärnten ist über das Vorliegen eines Gesetzesentwurfes zur Regelung des assistierten Suizids erleichtert

Direktor Ernst Sandriesser begrüßt das Bekenntnis zum Ausbau des Hospiz- und Palliativbereichs und fordert die Errichtung eines stationären Hospizes in Kärnten.

Die Caritas Kärnten begrüßt, dass nun ein Gesetzesentwurf zur Regelung des assistierten Suizids vorliegt, der verhindern soll, dass Österreich mit Anfang 2022 in dieser sehr sensiblen Frage einen rechtsfreien Raum öffnet. Der gewählte Weg einer Sterbeverfügung und die Eintragung in einem Register gewährleiste Rechtssicherheit sowohl für Betroffene als auch für die beim Suizid Assistierenden. Das Werbeverbot und das Verbot wirtschaftlicher Vorteile für institutionelle Anbieter*innen begrüßt die Caritas ausdrücklich, vermisst aber im zur Begutachtung vorliegenden Entwurf die Option unabhängiger Beratungsstellen. Sandriesser: „Neben den zwei ärztlichen Gesprächen, die vorgesehen sind, bräuchte es die Einrichtung von unabhängigen Beratungsstellen, die eine neutrale Beratung – insbesondere auch über Alternativen – garantieren sowie die verpflichtende Einbindung von Fachärzt*innen für Psychiatrie oder klinischen Psycholog*innen.“

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Wir begleiten die Menschen im Leben und im Sterben so, dass sie selbstbestimmt und würdevoll leben – bis zuletzt.“ (Foto: Daniel Gollner/Caritas)

Assistenz zum Leben bis zuletzt fördern

Wichtig sei, dass nun auch zeitgleich ein weiterer Gesetzesentwurf vorliege, in dem ein klares Bekenntnis zum Ausbau von Hospiz- und Palliativdiensten formuliert ist. „Es braucht dafür aber letztendlich auch einen verbindlichen Rechtsanspruch“, so Sandriesser, der auch Präsident des Kärntner Landesverbandes für Hospiz ist. Er ist überzeugt: „Der Wunsch, das eigene Leben frühzeitig zu beenden, ist oft ein Hilferuf, ein Ruf nach Nähe, nach Schmerzlinderung.“ Im angekündigten Ausbau von Hospiz- und Palliativdiensten sieht Sandriesser eine Chance für die Errichtung eines stationären Hospizes in Kärnten – eine langjährige Forderung der Caritas Kärnten. Außerdem werde die Caritas ihr Angebot der mobilen Hospizbegleitung ausbauen, kündigt der Caritasdirektor an, denn assistierter Suizid müsse die Ausnahme bleiben und die Assistenz zum Leben bis zuletzt gefördert werden.

Hospizversorgung breit ausbauen

Sandriesser: „Die größte Sorge von unheilbar kranken Menschen ist die Angst vor Schmerzen und daher der Wunsch, den Zeitpunkt des Todes selbst bestimmen zu können. Ein gut ausgebautes Angebot an moderner Palliativmedizin und Hospizversorgung kann diese Ängste nehmen.“ Auch die Angst vor dem Allein-Sein – der soziale Tod – sei ein Thema, das viele Betroffene beschäftigt. Deshalb brauche es ein breit ausgebautes

Angebot an mobiler und stationärer Hospizversorgung. Das Interesse daran und an Ausbildungskursen zur Hospizbegleitung sei sehr groß. Ein stationäres Hospiz wie in anderen Bundesländern fehlt in Kärnten noch immer. „Ein Hospizbett pro Pflegewohnhaus ist zu wenig und kein adäquater Ersatz für ein Hospiz.“

Die Caritas schließt eine Mitwirkung an assistiertem Suizid in ihren Einrichtungen aus. Es dürfe auch kein direkter oder indirekter Druck auf ein Pflegewohnhaus ausgeübt werden oder eine Verpflichtung zur Duldung des assistierten Suizides in Kranken- oder Pflegeeinrichtungen. Sandriesser: „Wir begleiten die Menschen im Leben und im Sterben so, dass sie selbstbestimmt und würdevoll leben – bis zuletzt.“