Organisation

Katholische Jungschar - Dreikönigsaktion

Menschenrechte angesichts COVID-19 weltweit unter Druck

Entwicklungspolitische Organisationen fordern die Einhaltung der Menschenrechte bei COVID-19 Maßnahmen

In einer gemeinsamen Presseaussendung zeigen sich die Dreikönigsaktion, das Hilfswerk der Katholischen Jungschar, Licht für die Welt und die Koordinierungsstelle der Österreichischen Bischofskonferenz für int. Entwicklung und Mission (KOO) sehr besorgt angesichts zunehmend schwerer Menschenrechtsverletzungen in zahlreichen Partnerländern. Anja Appel von der KOO:

Während in Europa zentrale Freiheitsrechte weitgehend nur temporär durch Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie beschnitten wurden, geraten global die Menschenrechte stark unter Druck.

Staatliche Gewalt bei Ausgangsbeschränkungen

Die Dreikönigsaktion stellt fest, dass sich Berichte von Partnerorganisationen über unverhältnismäßige Gewalt seitens Polizei und Militär bei Verletzungen der Ausgangsbeschränkungen und der Maskenpflicht häufen. Kirchliche Organisationen aus mehreren afrikanischen Ländern fordern die Einhaltung der Menschenrechte bei COVID-19 Beschränkungen und ein Ende von Polizeigewalt.

Licht für die Welt schildert zwei Fälle, bei denen Männer mit nicht offensichtlichen Behinderungen während der Ausgangssperre von exzessiver Polizeigewalt betroffen waren. Sie hatten keine adäquaten Informationen erhalten und konnten den Regelungen nicht folgen. Ein Betroffener starb an den Verletzungen durch die Polizei.

Für die KOO ist die Situation in Brasilien geradezu bedrohlich: „Von höchster politischer Ebene werden die Rechte der indigenen Bevölkerung negiert und für den Zweck der wirtschaftlichen Ausbeutung zunehmend eingeschränkt. Der Virus spielt diesen Interessen in die Hände, weil durch den Lockdown auch die offiziellen Kontrollen und der zivilgesellschaftliche Widerstand eingeschränkt sind.“

Daher fordern die Organisationen mehr Wachsamkeit in der internationalen Staatengemeinschaft für die von einzelnen Regierungen tolerierten oder gar provozierten Menschenrechtsverletzungen und die Einleitung von Maßnahmen, um auf deren umgehende Beendigung zu drängen. Österreich hat als Mitglied und aktuellem Vorsitzland des UN-Menschenrechtsrats hier besondere Möglichkeiten und Einfluss.

Menschenrechte als Retter in der Not

Durch die Ausgangsbeschränkungen sind viele Menschen von ihrem Einkommen und im globalen Süden unmittelbar von ihrem Zugang zu Nahrungsmitteln abgeschnitten worden. Wenn Kinder nicht zur Schule gehen können, wo sie normalerweise ihr Essen bekommen, oder Bauern bei ihren Ernten und dem Verkauf von Lebensmitteln behindert werden, braucht es konkrete Unterstützung.

Padre Adriel, Projektpartner der Dreikönigsaktion aus Buenaventura in Kolumbien, dazu: „80 % der Bevölkerung lebt von Straßenarbeit, Holz, Fischerei, Verkauf und Handel. Dies bedeutet, dass Quarantänen eine Zeitbombe für die Bevölkerung sind. Es ist nicht bekannt, ob es besser ist, wegen des Virus zu verhungern oder daran zu sterben. Aus diesem Grund hofft ein großer Teil der Bevölkerung auf staatliche Hilfe, die meist nicht eintrifft oder zu gering ist.“

Die Notwendigkeit der Berücksichtigung von Anliegen vulnerabler Gruppen und deren Beteiligung an der Planung und Umsetzung der Maßnahmen sind daher besonders hervorzuheben. Menschenrechte wie wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die UN-Kinderrechtskonvention oder die UN-Behindertenkonvention müssen gerade in Krisenzeiten Leitlinien sein.

Internationale Solidarität Österreichs: Wer schnell hilft, hilft doppelt

Die österreichische Regierung ist aufgefordert, einen Beitrag internationaler Solidarität zu leisten. Wer jetzt nicht mithilft, fragile Staaten zu stärken und arme Länder der Welt solidarisch zu unterstützen, erhöht das Risiko weiterer Krisen und kommt seinen international vereinbarten Pflichten nicht nach. Den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise im globalen Süden muss mit einem Soforthilfepaket in der Höhe von 100 Millionen Euro im Jahr 2020 und einem Ausbau der österreichischen Entwicklungshilfeleistungen ab 2021 begegnet werden.