Organisation

Katholisches Familienwerk

Chancen für alle Kinder sichern muss das oberste Prinzip eines Staates sein

Die Österreichische Plattform für Alleinerziehenden (ÖPA) zum Internationalen Tag der Kinderrechte.

Wien, 20.11.2019 – Art. 1 der Österreichischen Bundesverfassung schreibt vor: „Jedes Kind hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge, die für sein Wohlergehen notwendig sind, auf bestmögliche Entwicklung und Entfaltung sowie auf die Wahrung seiner Interessen auch unter dem Gesichtspunkt der Generationengerechtigkeit. Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ Gesundheit, Bildung, Wohnen und finanzielle Sicherheit sind aus Sicht der ÖPA die Basis um allen Kindern Chancen zu geben.

Das Recht des Kindes auf Gesundheit, Bildung und Teilhabe:
„Das Leben und die Entwicklung eines Kindes muss uneingeschränkt gefördert werden. Ob dies im Rahmen einer Unterhaltsreform oder zusätzlich einer Kindergrundsicherung geschieht, dem stehen wir offen gegenüber. Es geht darum, Kindern ein Existenzminimum zuzugestehen, das neben dem materiellen Bedarf auch Bildung und Teilhabe umfasst“, appelliert Evelyn Martin, Vorsitzende der ÖPA. Eine Armuts- und Ausgrenzungsgefährdung von 44% in Alleinerziehenden Familien ist nicht akzeptabel.“

Das Recht des Kindes auf qualitative Kinderbetreuung:
Kinderarmut ist in unmittelbarem Zusammenhang mit der Armut der Eltern zu sehen. Das bedeutet, dass qualitative und leistbare Kinderbetreuung gesichert sein muss, damit Eltern einer Arbeit nachgehen können. „Nur so kann verhindert werden, dass sich Armut von Generation zu Generation überträgt und vor allem Ein-Eltern-Familien automatisch schlechtere Lebensbedingungen und ihre Kinder weniger Chancen haben“.

Das Recht des Kindes auf adäquates Wohnen:
Die Kinderrechtskonvention sieht vor: Die Vertragsstaaten treffen gemäß ihren innerstaatlichen Verhältnissen und im Rahmen ihrer Mittel geeignete Maßnahmen, um den Eltern und anderen für das Kind verantwortlichen Personen bei der Verwirklichung dieses Rechts zu helfen, und sehen bei Bedürftigkeit materielle Hilfs- und Unterstützungsprogramme insbesondere im Hinblick auf Ernährung, Bekleidung und Wohnung vor. „Es darf nicht sein, dass es in Österreich, einem der reichsten Länder der Welt, noch immer Kinder gibt, die in unzumutbaren Zuständen wohnen müssen.“ Die Vorsitzende der ÖPA ruft daher die künftige Regierung auf, alle Mittel zu ergreifen, um der Kinderarmut entgegenzuwirken und ihnen die Chance auf gerechte Teilhabe in ihren vielen Facetten zu ermöglichen.

Zur Organisation:
Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) setzt sich seit mehr als 30 Jahren als unabhängige politische Interessenvertretung bundesweit auf politischer und gesellschaftlicher Ebene für Ein-Eltern-Familien ein. Die ÖPA ist Mitglied im Familienpolitischen Beirat des BKA und Gründungsmitglied von European Network of Single Parent Families (ENoS). In Kärnten unterstützt das Katholische Familienwerk die Anliegen der ÖPA.

Kontakt:
Doris Pettighofer, BA
Ltg. Geschäftsstelle
Mobil: +43 0676 9670908
d.pettighofer@oepa.or.at

Österreichische Plattform für Alleinerziehende
Türkenstraße 3/3
1090 Wien
Tel.: 01/ 890 3 890
oepa@oepa.or.at