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Internetredaktion der Diözese Gurk

Presseerklärungen der Bischofskonferenz

Presseerklärungen der Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz

 (© Foto: Paul Wuthe / Kathpress)
(© Foto: Paul Wuthe / Kathpress)

Wien, 10.11.2017 – Die Österreichische Bischofskonferenz hat bei ihrer Herbstvollversammlung, die diese Woche im Kloster Laab im Walde in der Erzdiözese Wien stattgefunden hat, vier Erklärungen zu den Themen Österreich nach der Nationalratswahl (1), Caritas (2), Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau (3)
und Enzyklika „Laudato si“ und ihre Umsetzung (4) verabschiedet.

Wir veröffentlichen hier den Wortlaut der Erklärungen, den von kathpress zur Verfügung gestellten Wortlaut:


1. Österreich nach der Nationalratswahl

Nach zahlreichen personellen Veränderungen an den Spitzen der politischen Parteien und den Wahlen zum Nationalrat am 15. Oktober steht Österreich gegenwärtig in der Phase der Regierungsbildung. Die letzten Monate haben bei vielen zu einem neuen Interesse an Politik geführt. Positiver Ausdruck dafür ist die deutlich gestiegene Wahlbeteiligung, die ein Ausweis für das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die demokratische Ordnung des Gemeinwesens ist. Mit dem Wahlergebnis verbindet sich ein Auftrag an die Gewählten und die neue Regierung, sich in den kommenden Jahren nach bestem Wissen und Gewissen für alle Menschen in Österreich und das Gemeinwohl einzusetzen.

Österreich ist verglichen mit vielen anderen Ländern nach wie vor ein Vorbild im Einsatz für soziale Gerechtigkeit, eine lebenswerte Umwelt und das friedliche Zusammenleben von Menschen aller Volksgruppen, Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen. Viele engagieren sich dafür, dass der Grundwasserspiegel der Mitmenschlichkeit und Hilfsbereitschaft in unserer Gesellschaft hoch bleibt. Das ist keine Selbstverständlichkeit und jede Regierung ist gut beraten, diese positiven Kräfte zu stärken und mit ihnen zusammenzuarbeiten.

Gleichzeitig verbinden viele Menschen mit der neuen Regierung den Wunsch nach Veränderung in jenen Bereichen, wo Lösungen anstehen: Wird es angesichts grundlegender technischer Veränderungen künftig noch für alle Arbeit geben, von der Menschen leben können und die Sinn stiftet? Können in Zukunft alle Menschen auf ein Solidarnetz vertrauen, das bei Schicksalsschlägen, in Krisenzeiten und im Alter trägt? Werden junge Menschen ihren Traum von einem geglückten Leben mit gemeinsamen Kindern und in Verbundenheit mit der älteren Generation realisieren können? Werden Menschen, die vor Verfolgung und Krieg flüchten, weiterhin Aufnahme und Integration erwarten können? Verstehen sich die Bürger unseres Landes auch in Zukunft als Glieder einer Menschheitsfamilie, die solidarisch zueinander steht? Kann das friedliche Zusammenleben in unserer vielfältigen Gesellschaft erhalten werden und weit über unsere Grenzen ausstrahlen? Werden wir unseren Lebensstil so verändern, dass wir nicht Raubbau an der Zukunft unserer Nachkommen und der Schöpfung betreiben?

Die Antwort auf diese und viele andere Zukunftsfragen wird letztlich nur in der Kooperation aller politischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte gefunden werden. Sie werden Maß nehmen müssen an dem, was von der Sache her gefordert ist, dem Menschen und der Gesellschaft dient und im Einklang mit der Schöpfung ist. Unter diesem Anspruch stehen in den nächsten Jahren die neue Regierung in ihrer Verantwortung für Österreich und im Rahmen des Ratsvorsitzes für die Europäische Union, sowie alle anderen politischen Kräfte des Landes. Die katholische Kirche wird wie bisher nach den Maßstäben des Evangeliums diesen Dienst am Gemeinwohl unterstützen und mittragen.


2. Caritas

„Not sehen und handeln“ – dieser Auftrag an jeden ernsthaften Christen ist ein Leitwort für die kirchlichen Caritas, die eine Wirkmacht der konkreten Nächstenliebe in unserem Land ist. Caritas ist ein Grundvollzug von Kirche, ohne die sie nicht glaubwürdig wäre und das Evangelium von der bedingungslosen Liebe zum Nächsten verraten würde. Neben den verschiedenen Caritas-Einrichtungen, die mit Unterstützung der öffentlichen Hand wertvolle Leistungen für die Allgemeinheit erbringen, zeichnet die Caritas ihr pfarrliches Netz und ihre Nähe zum Menschen aus. Die Großzügigkeit der Spender ist Ausdruck des breiten Vertrauens in die Caritas. Caritas meint aber auch immer Einsatz für Gerechtigkeit: „Man darf nicht als Liebesgabe anbieten, was schon aus Gerechtigkeit geschuldet ist. Man muss die Ursachen der Übel beseitigen, nicht nur die Wirkungen“, hat bereits das Zweite Vatikanische Konzil treffend festgehalten. Das ist der kirchliche Boden, auf dem die Caritas mit ihren neun diözesanen Caritas-Organisationen in Österreich steht. Sie ermöglichen täglich unzählige kleine und große Wunder für Menschen in Not und setzen sich zugleich anwaltschaftlich für sie ein.

Weil der Dienst der Caritas nicht nur gut gemeint, sondern von Anfang an gut sein soll, muss auch das Helfen in rechter Weise erfolgen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Caritas zeichnen sich daher durch ihr Können und ihr Engagement aus und können dabei aus den Quellen christlicher Spiritualität schöpfen. Wie groß und anziehend karitatives Engagement sein kann, machen die rund 50.000 Freiwilligen der Caritas in Österreich deutlich. Die Bischöfe sind zutiefst dankbar für diesen beeindruckenden Liebesdienst, der sich für ein möglichst gutes Leben aller einsetzt. Besonders deutlich wurde das, als zuletzt Tausende Menschen bei ihrer Flucht auf Hilfe und Betreuung durch die Caritas und andere kirchliche Organisationen zählen durften.

Mit Dankbarkeit ist festzustellen, dass es in Österreich aufgrund eines breiten Wohlstands sehr vielen Menschen gut geht. Hinzu kommt ein ausgeprägtes und funktionierendes Sozialsystem, das vielen materielle Sicherheit gibt. Auftrag der Caritas ist es daher, sich vor allem um die am stärksten vernachlässigten Mitglieder der Gesellschaft zu sorgen. Es geht dabei um Hilfe ohne Unterschied von Alter, Geschlecht, Religion, politischer Überzeugung, Staats- oder ethnischer Zugehörigkeit sowie unabhängig von Verschulden. Die beiden Lungenflügel der Caritas-Arbeit sind dabei die Hilfe für Menschen im Inland und im Ausland.

Nach wie vor ist die bloße Existenzsicherung Notleidender jener Bereich, in den ein wesentlicher Teil der Spenden fließt. Die bedarfsorientierte Mindestsicherung ist für die Abwendung elementarer Not unverzichtbar. Gemeinsam mit der Caritas setzen sich die Bischöfe dafür ein, dass die Politik wieder eine österreichweit einheitliche Mindestsicherung etabliert, die existenzsichernd wirkt. Die Politik ist auch gefordert, dass gerade für Einkommensschwache Wohnen wieder leistbar wird. Im Blick auf Langzeitarbeitslose, die keine Chance auf dem normalen Arbeitsmarkt haben, braucht es einen unbefristeten erweiterten („dritten“) Arbeitsmarkt, der diesen Menschen sinnvolle Formen der Beschäftigung in Kombination mit einer Existenzsicherung ermöglicht. Zahlreiche innovative Projekte der Caritas konnten in diesem Bereich, aber auch bei Bildung, Gesundheit und Pflege schon viel bewirken.


Hunger ist die schlimmste Form der Armut. Er ist nach wie vor eine tödliche Realität für Millionen Menschen weltweit. In der festen Überzeugung, dass eine Welt ohne Hunger möglich ist, setzt sich die österreichische Caritas für dieses Ziel ein – derzeit mit Schwerpunkt auf Ostafrika. Sie kann dabei nicht nur auf die Großzügigkeit der Spender, sondern als Teil der Weltkirche auch auf ein globales Netz lokaler Caritas-Organisationen zählen, wodurch die Hilfe treffsicher dort ankommt, wo sie benötigt wird. Ob nach Katastrophen, Elementarereignissen oder bei humanitären Krisen - immer geht es dabei darum, den betroffenen Menschen in grenzenloser Nächstenliebe zu begegnen.

Der kirchliche „Welttag der Armen“ am 19. November, der heuer erstmals begangen wird, drückt aus, dass der Platz der Kirche an der Seite der Armen ist. Er steht unter dem Motto „Liebt nicht mit Worten, sondern mit Taten“ und macht deutlich, dass Gottes- und Nächstenliebe zusammengehören.

3. Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau

Ehe ist nicht nur ein Begriff, sie ist einzigartig: Das Wesen von Ehe ist die dauerhafte Verbindung zwischen Mann und Frau und ihre Offenheit für gemeinsame Kinder. Dieses Verständnis von Ehe ist fundamental für das Zusammenleben der Menschen. Es spiegelt sich wider in der Europäischen Menschenrechtskonvention genauso wie in der geltenden österreichischen Rechtsordnung.

Der Verfassungsgerichtshof hat jüngst beschlossen, die bisherige Rechtslage, nach der nur Personen verschiedenen Geschlechts eine Ehe eingehen können, dahingehend zu überprüfen, ob damit homosexuelle Paare, die in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft eingehen können, möglicherweise diskriminiert werden. Dieses Vorhaben des Höchstgerichts hat bei vielen Menschen berechtigte Sorgen ausgelöst, die auch von den Bischöfen geteilt werden.

Selbstverständlich ist homosexuellen Menschen „mit Achtung zu begegnen. Man hüte sich, sie in irgendeiner Weise ungerecht zurückzusetzen“, hält der Katechismus der Katholischen Kirche fest. Von daher unterstützen die Bischöfe alle Bemühungen, Diskriminierungen Homosexueller zu beseitigen. Wie aber Papst Franziskus im Dokument „Amoris laetitia“ gemeinsam mit den Synodenvätern festhält, „gibt es keinerlei Fundament dafür, zwischen den homosexuellen Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“.

Wenn ausschließlich die Verbindung zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts mit Ehe bezeichnet wird, dann steht dahinter nicht eine Diskriminierung, sondern ihr spezifisches Wesen. Grundlage der Ehe ist nicht eine bestimmte sexuelle Orientierung der Partner, sondern die Komplementarität von Mann und Frau und die grundsätzliche Fruchtbarkeit dieser Verbindung. Die Unterscheidung der Ehe von anderen Partnerschaftsformen ist daher nicht nur keine Diskriminierung, sondern vom rechtlichen Gleichheitsgebot her gefordert, wonach Ungleiches ungleich zu behandeln ist. Der Unterschied zwischen der Ehe und einer homosexuellen Verbindung ist so wesentlich, dass der Ehebegriff nicht auch auf sie ausgeweitet werden kann, ohne dass dabei der Sinn von Ehe verloren ginge: die natürliche Generationenfolge durch gemeinsame Kinder und das Recht von Kindern auf Vater und Mutter.

Die Ehe ist eine grundlegende Institution der Gesellschaft. Sie betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen zwei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts, sondern auch jenes von Kindern zu ihren leiblichen Eltern. Von der leiblichen Elternschaft abweichende rechtliche Konstrukte, die Paaren gleichen Geschlechts Elternrechte gegenüber Kindern einräumen, sollten immer dem Wohl der Kinder dienen. Sie können aber nie die mit der Ehe verbundene leibliche Elternschaft ersetzen, weil sie grundlegend anders sind. Daher hält die auch in Österreich geltende Kinderrechtskonvention fest, dass Kinder grundsätzlich ein Recht haben, ihren leiblichen Vater und ihre leibliche Mutter zu kennen und von ihnen erzogen zu werden.

Eine Uminterpretation von Ehe ist daher der falsche Weg, um behauptete Diskriminierungen zu beseitigen. Ein Schritt in diese Richtung würde vielmehr eine Vielzahl neuer Fragen aufwerfen. Schon jetzt ist im Blick auf andere Länder absehbar, dass durch die Preisgabe des bisherigen

Eheverständnisses Forderungen nach Leihmutterschaft, Geschwisterehe oder auch Polygamie nur mehr schwer abzuwehren sein werden.

In Respekt vor dem Höchstgericht vertrauen die Bischöfe darauf, dass die Verfassungsrichter verantwortungsvoll über diese Frage beraten und an ihrer bisherigen Linie festhalten, wonach die Ehe aufgrund ihres spezifischen Wesens anders zu behandeln ist als alle anderen Partnerschaftsformen. Diese Rechtseinsicht deckt sich zudem mit jener des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. So hat der EGMR wiederholt festgestellt, dass es nicht diskriminierend ist, die Ehe allein der Verbindung von Mann und Frau vorzubehalten.

Mit einem Bruch mit dem bisherigen Eheverständnis wäre nichts gewonnen, aber das Vertrauen in fundamentale Begriffe der Rechtsordnung, die im Wesen des Menschen wurzeln und für die Gesellschaft grundlegend sind, verloren.


4. Enzyklika „Laudato si“ und ihre Umsetzung

Vor über zwei Jahren hat Papst Franziskus mit der Enzyklika „Laudato si“ („Gelobt seist du“) ein epochales Dokument über die ökologischen, sozialen, wirtschaftlichen und spirituellen Gefährdungen und Perspektiven der uns anvertrauten Welt vorgelegt. Die „Sorge für das gemeinsame Haus“ ist ein zentrales Anliegen dieses Pontifikats, das die Kirche mit allen Menschen guten Willens teilt. Es gibt Hoffnung zu sehen, wie viele Initiativen seither ergriffen wurden. Ziel ist eine „ökologische Umkehr“, die am persönlichen Lebensstil ansetzt und bis zur Etablierung einer weltweiten öko-sozialen Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung reicht.

Vor diesem Hintergrund haben sich die Bischöfe im Sinne der Enzyklika genau vor zwei Jahren auf drei konkrete Projekte festgelegt, die in allen österreichischen Diözesen umgesetzt werden sollen. Als erste Maßnahme haben sich die Diözesen dazu verpflichtet, „nachhaltige Leitlinien“ zu erarbeiten und zu beschließen. Das zweite Projekt betrifft die nötige Energiewende und das dritte Projekt zielt auf die Etablierung einer öko-soziale Beschaffungsordnung für die wirtschaftlichen Aktivitäten der Diözesen ab.

Der Stand der Umsetzung dieser Projekte war Gegenstand der gegenwärtigen Beratungen der Bischöfe. Dabei hat sich gezeigt, dass alle Diözesen bereits konkrete Schritte gesetzt haben. In vier Diözesen wurden mittlerweile Nachhaltigkeitsleitlinien beschlossen und vier weitere Diözesen stehen kurz davor. Sie verstehen sich als Kompass und Korrektiv, um in allen Bereichen des diözesanen Wirkens den Aspekt der Schöpfungsverantwortung zu beachten. Drei Diözesen haben für ihre wirtschaftlichen Aktivitäten schon eine öko-soziale Beschaffungsordnung in Kraft gesetzt, in vier Diözesen sind die Arbeiten dafür bereits fortgeschritten. Im Blick auf die angestrebte Energiewende verfügt eine Diözese über eine klare Klimaschutz- und Energiestrategie, die auf eine Reduktion des Energiebedarfs und auf einen Umstieg auf erneuerbare Energien abzielt. In fünf Diözesen sind diese Ziele in Arbeit, in drei Diözesen hat man damit begonnen.

Ergänzt wird das kirchliche Engagement für Schöpfungsverantwortung durch zahlreiche Initiativen im Bereich der Bewusstseinsbildung. Besonders bedeutsam dabei ist die jährlich vom 1. September bis 4. Oktober von den christlichen Kirchen begangene „Schöpfungszeit“. Papst Franziskus hat dazu festgelegt, dass der 1. September als „Weltgebetstag für die Schöpfung“ in der katholischen Kirche begangen wird. Daneben gibt es in vielen Pfarren „Umwelt-Pfarrgemeinderäte“ und konkrete Projekte wie beispielsweise die jährliche Aktion „Autofasten“.

Diese und viele andere konkrete Maßnahmen sind notwendig, um gegen den sich immer deutlicher zeigenden Klimawandel vorzugehen. Vor allem Arme in südlicheren Ländern sind dadurch massenhaft in ihrer Existenz bedroht. Der nötige Einsatz für mehr Klimagerechtigkeit nimmt daher vor allem reichere Staaten und ihre Bewohner in die Pflicht, die zudem größtenteils den Klimawandel mitverursachen. Daher erwarten viele zu Recht von der derzeitigen UN-Klimakonferenz in Bonn, dass die Staaten nachvollziehbare Aktivitäten zur Reduktion der Treibhausgase und zur Hilfe für benachteiligte Länder präsentieren. Das betrifft auch Österreich, wo die Treibhausgasemissionen zuletzt nicht abgenommen, sondern sogar um 3,2 Prozent zugenommen haben.