Organisation

Referat für Pfarrgemeinden

Regelungen für Gottesdienste im Freien

Die Bischofskonferenz hat die mit der Bundesregierung gemeinsam erarbeiteten Regelungen für Gottesdienste im Freien veröffentlicht

Die Österreichische Bischofskonferenz hat die Detailregeln für die Feier von Gottesdiensten unter freiem Himmel erlassen. Diese gelten wie die Rahmenordnung für Gottesdienste ab 15. Mai.

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)
Prozessionen und feierliche Einzüge (Erstkommunion der Pfarre Krumpendorf 2018) sind 2020 leider ein "no-go", dafür gibt es Erleichterungen für Gottesdienste im Freien (foto: fotomax)

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

# Die Größe und die Zusammensetzung der feiernden Gemeinde sollen in etwa der üblichen Gottesdienstgemeinde entsprechen.

# Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird empfohlen.

# Die wichtigste Grundregel ist stets einzuhalten: der Abstand von mindestens 1 Meter zwischen den Mitfeiernden (ausgenommen sind Personen, die im selben Haushalt wohnen). Darauf ist auch bei Prozessionen und Bittgängen zu achten

# Die übliche feierliche Form der Prozession kann so in diesem Jahr nicht stattfinden (U.a. aus folgenden Gründen: nur eingeschränktes gemeinsames Beten und Singen; ohne begleitendes Spiel einer Musikkapelle wird ein gemeinsames Schreiten – mit großen Sicherheitsabständen – wohl nicht möglich sein; die Teilnahme von Vereinen etc. ist in der gewohnten Form nicht möglich; nach der kirchlichen Feier kann es kein (Pfarr)Fest geben; etc.)

Die gesamte Ordnung finden sie HIER bzw. direkt als Download