Organisation

Referat für Pfarrgemeinden

Regelungen betreffend Gottesdienste ab 15. Mai der österreichischen Bischofskonferenz

Die österreichische Bischofskonferenz hat mit 01. Mai datiert die Detailregelungen Gottesdienste betreffend veröffentlicht

Die folgenden Regelungen treten mit 15. Mai in Kraft. 10m2 Fläche für jede/n Gottesdienstbesucher/in bei einem Abstand von zwei Metern, Taufen und Hochzeiten mit maximal 10 Mitfeiernden, Beichtgespräche in genügend großen Räumen, Begräbnisse bis zu 30 Personen. Das sind einige der Details, die die österreichische Bischonfskonferenz heute veröffentlicht hat.

Den genauen Wortlaut finden sie HIER bzw. im Download

Bildunterschrift (Bildrechte sind zwingend anzugeben!)
Gottesdienste werden ab 15. Mai wieder öffentlicher - wenn auch unter Einschränkungen (fotomax)

Wie geht es nun prinzipiell mit öffentlichen (und pfarrlichen) Veranstaltungen weiter?

Laut dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich, Jahrgang 2020, Teil II, Ausgegeben am 30. April 2020, 197. Verordnung COVID-19-Lockerungsverordnung - COVID-19-LV sind öffentliche Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen weiterhin untersagt (§10, 1.). "Als Veranstaltung gelten insbesondere geplante Zusammenkünfte und Unternehmungen zur Unterhaltung, Belustigung, körperlichen und geistigen Ertüchtigung und Erbauung. Dazu zählen jedenfalls kulturelle Veranstaltungen, Sportveranstaltungen, Hochzeiten, Filmvorführungen, Ausstellungen, Kongresse" (§ 10,2.) Veranstaltungen mit maximal 10 Personen sind also, wenn die entsprechenden Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen (Mund-Nasen-Schutz, Desinfektion usw) eingehalten werden, möglich (zB Sitzungen des Pfarrgemeinderates bzw seiner Ausschüsse, Bibelrunden, kleine Gruppentreffen usw.)

Die Lockerungsverordnung ist mit 01.Mai in Kraft gesetzt und wird mit 30. Juni 2020 außer Kraft gesetzt werden. Derzeit (Stand 05.05.2020) erarbeitet die Bischofskonferenz auch Regelungen für Gottesdienste im Freien.

Neu hinzegügt: als PDF_Download finden sie auch eine Übersicht über Desinfektionsmittel und-spender. Wichtig: Desinfektionsspender, die an der Wand montiert werden müssen, sind aus kunsthistorischen Gründen NICHT für den Kirchenraum geeignet. Die Angebote sind beim Webshop der Diözese bestellbar.