Neue Covid-Präventionsmaßnahmen bei Gottesdiensten
Ab Freitag, 24. Juli gelten in der Diözese Gurk neue Regelungen zur Vermeidung von Ansteckungen bei Gottesdiensten
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Veröffentlicht Internetredaktion/MF
Generalvikar Dr. Johann Sedlmaier hat in einem Schreiben an die Priester der Diözese Gurk auf die neuen diözesanen Regelungen verwiesen, die ab Freitag, dem 24. Juli 2020 in Kraft treten und die die von der Bischofskonferenz mit Stand 20. Juni geltenden Regelungen ergänzen:
a. Verpflichtung aller Personen, einen Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen, wenn sie sich im Kirchen/Gottesdienstraum frei bewegen – für Gottesdienstbesucher also beim Betreten und Verlassen der Kirche.
b. Unterlassen der Wortfolge „Der Leib Christi – Amen“ während der Kommunionspendung. In kleineren Kirchen möge das gemeinsame Singen eingeschränkt werden.
c. In Eingangsnähe sollten Möglichkeiten zur Desinfektion bereit stehen. Oft berührte Oberflächen sind regelmäßig zu desinfizieren
d. Schriftlich und mündlich mögen die Gottesdienstbesucher auf die Einhaltung des Abstands (mindestens 1 Meter; ausgenommen zwischen Personen, die in einem Haushalt zusammen leben) hingewiesen werden.
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