Wie komme ich zu einem Orientierungstag, Peaceday oder Pilgertag?
Informationen rund um die Organisation von Schulpastoralen Projekten

Terminkoordination:
Terminanfragen bitte per E-Mail an schulpastoral@kath-kirche-kaernten.at. Im Herbst 2022 sind wir bereits ausgebucht, wir freuen uns jedoch auf Ihre Klasse ab Januar 2023! Gerade während des Schuljahres ist ein Orientierungstag, ein Peaceday oder ein Pilgertag eine wilkommene Abwechslung und oft zeigt sich auch erst im laufenden Jahr der Bedarf an einer solchen Auszeit und die damit verbundene Möglichkeit, aufkommende Themen zu bearbeiten.
Weitere Organisation:
Veranstaltungsort, Anreise, Räumlichkeiten, Unterkunft und Verpflegung der Schulklasse durch die Lehrpersonen.
Terminkoordination der Referent*innen, deren Unterkunft und Verpflegung durch die Projektreferentin der jungenKirche Kärnten.
Geeignete Orte für Schulpastorale Projekte:
Ein wesentliches Element schulpastoraler Projekte ist der Ausbruch aus dem Schulalltag. Orientierungstage und Peacedays finden daher nicht in Schulen statt, sondern in Bildungshäusern, Pfarren oder anderen kirchlichen Häusern. Beispiele für geeignete Veranstaltungsorte: https://www.kath-kirche-kaernten.at/dioezese/detail/C2630/haeuserliste
Themenfindung Orientierungstag:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Thema auszuwählen, mit dem sich die Klasse bei einem Orientierungstag auseinandersetzt. Oft gibt die Situation der Klasse das Thema vor, Abschlussklassen wählen z.B. häufig das Thema Zukunft, neu zusammengestellte Klassen hingegen Kennenlernen oder Klassengemeinschaft. Ansonsten ergeben sich auch Themen aus dem gemeinsamen Schulalltag oder es existieren besondere Interessen der Schüler*innen.
Mögliche Themen:
- Glaube und Religion
- Kennenlernen und Klassengemeinschaft
- Schöpfungsverantwortung
- Zukunft und Lebensplanung
Rechtliches:
Schulpastorale Projekte werden im Rahmen der „Religiösen Übungen“ (§ 2, Absatz I d. RUG) bzw. in Kärnten als Schulveranstaltung oder als Schulbezogene Veranstaltungen (Erlass des LSR 2765/96 vom 31. Mai 1996, §13 und §13a SchUG) geführt.