Organisation

Referat für Kirchenmusik

Aktuelle Bestimmungen zur Kirchenmusik

Rahmenordnung der ÖBK ab 23. März 2021

Auch mit der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz, die ab 23. März 2021 wirksam ist, gibt es leider keine Änderungen für Kirchenmusiker. Weiterhin gilt:
Kein Volksgesang, kein Chorgesang, 2 Meter Abstand und FFP2-Masken.

Das bedeutet, dass bei den wieder möglichen Gottesdiensten weiterhin nur ein Musizieren von bis zu 5 Personen gleichzeitig erlaubt ist, solistischer Gesang und Instrumente in Kombination gerechnet.

Bitte lesen Sie selbst den Wortlaut in untenstehendem Dokument (siehe PDF-Datei)

Zumindest kann aber auch beim diözesanen Unterricht der Präsenzunterricht wieder in vollem Umfang gehalten werden. Die bisher geltenden Hygiene-Maßnahmen bleiben aufrecht (Abstand halten, Maske, Hände waschen, desinfizieren, lüften).

Eventuelle Änderungen werden wir aktuell veröffentlichen.