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Bischof Schwarz wechselt am 1. Juli nach St. Pölten

Zum weiteren Procedere in der Diözese Gurk nach der Ernennung von Bischof Schwarz zum Diözesanbischof der Diözese St. Pölten

Die Pressestelle der Diözese St. Pölten hat am 22.Mai bekannt gegeben, dass Bischof Dr. Alois Schwarz als 18. Bischof der 1785 gegründeten Diözese am 01. Juli 2018 in sein Amt eingeführt werden wird.

Wie geht es in der Diözese Gurk weiter?

Klagenfurt, 18. 5. 18 (pgk). Mit der Ernennung von Bischof Schwarz zum neuen Diözesanbischof der Diözese St. Pölten ändert sich dessen Rechtsstellung in der Diözese Gurk, wo er ab sofort nur noch die Vollmachten eines Diözesanadministrators besitzt. Das heißt, Bischof Schwarz darf und kann in der Diözese Gurk nun keine wesentlichen Entscheidungen und Veränderungen mehr vornehmen, die seinem Nachfolger vorgreifen könnten. Mit der Versetzung eines Bischofs verlieren nach Kirchenrecht grundsätzlich auch der bisherige Generalvikar sowie die Bischofsvikare ihre Ämter. In der Diözese Gurk wurden diese von Bischof Schwarz bereits per Dekret zu „Ständigen Vertretern“ ernannt und werden die bisher wahrgenommenen Geschäfte, wenn auch in eingeschränktem Modus, weiter führen.

Procedere nach der Amtsübernahme. Ab der Amtsübernahme von Bischof Schwarz in St. Pölten ist die Diözese Gurk „vakant“, also unbesetzt. Das Gurker Domkapitel, das unter dem Bischof an der Leitung der Diözese teilnimmt und zum engsten Beraterkreis des Bischofs zählt, muss dann innerhalb von acht Tagen einen Diözesanadministrator wählen.  Dieser muss Priester und mindestens 35 Jahre alt sein, die Zugehörigkeit zum Domkapitel ist keine Voraussetzung. Der Diözesanadministrator leitet die Diözese bis ein neuer Bischof ernannt ist und sein Amt übernommen hat. Allerdings kann der Diözesanadministrator nur beschränkt Entscheidungen treffen, um dem kommenden Bischof nicht vorzugreifen. Wenn die Vakanz der Diözese länger als ein Jahr andauert, erhält der Diözesanadministrator weitere Vollmachten wie z. B. zur Ernennung von Pfarrern oder zur Besetzung diözesaner Ämter oder für andere wichtige Entscheidungen.

Wie wird der neue Bischof ernannt? Bei der Auswahl des neuen Bischofs kommt dem Päpstlichen Nuntius, dem Botschafter des Papstes in einem Staat, eine besondere Rolle zu. Er hat einen Dreiervorschlag zu ermitteln und zu jedem dieser drei Kandidaten ein Dossier zu erstellen, das er gemeinsam mit seiner Einschätzung und den Voten des zuständigen Erzbischofs, der Nachbarbischöfe und des Vorsitzenden der Bischofskonferenz nach Rom übermittelt. Zusätzlich erarbeitet der Diözesanadministrator einen ausführlichen Bericht zur Lage der Diözese und zu ihren Erfordernissen. Der Nuntius hat auch Priester und Gläubige aus der betroffenen Diözese anzuhören und deren Meinung mitzuteilen. Aus dem ganzen Dossier entwickelt dann die römische Bischofskongregation einen Ernennungsvorschlag für den Papst, der dann die Entscheidung trifft.