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Maßnahmen und Konsequenzen in Bistum und Diözese für die Zeit der Sedisvakanz

Klagenfurt, 11. 12. 18 (pgk). Bekanntlich wurde auf Weisung Roms die für heute angesetzte Pressekonferenz ausgesetzt und der Bericht der Arbeitsgruppe Bistum zu einer ersten Prüfung an die römische Bischofskongregation übermittelt. Auf Basis der im Zuge der externen Prüfung erhobenen Zahlen und Daten und aufgrund der Feststellungen der Arbeitsgruppe Bistum hat Diözesanadministrator Dompropst Msgr. Dr. Engelbert Guggenberger in Absprache mit dem Domkapitel für die Verwaltung des Bistums und der Diözese in der Zeit der Sedisvakanz folgende Regelungen getroffen:

1. Personelle Veränderungen

Der bisherige wirtschaftliche Geschäftsführer des Bistums, Mag. Andreas Maier, hat seine Funktion zurückgelegt. Seinen Tätigkeitsbereich übernimmt Stiftspfarrer Msgr. Mag. Gerhard Christoph Kalidz, Ökonom des Gurker Domkapitels. Ihm zur Seite stehen DI Georg Rösslhuber für den Forstbereich, Michael Frohnwieser und Franz Resch für den Hotelbereich St. Georgen sowie Dr. Franz Schils für den Bereich Bildungshaus St. Georgen.
Auch der Finanzkammerdirektor der Diözese, Dr. Walter Walzl, hat seine Funktion zurückgelegt. Seinen Aufgabenbereich als Finanzkammerdirektor übernimmt bis auf weiteres der frühere Finanzkammerdirektor und Ökonom der Diözese, Mag. Franz Lamprecht.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse der nicht veröffentlichten Wirtschaftsprüfung kein wie immer geartetes, persönlich schuldhaftes Verhalten der beiden ausscheidenden Amtsträger zeigen.

2. Stiftungsgemäße Verwendung der Bistumserträge

Eine zweite Maßnahme betrifft die Verwendung der Erträge des Bistums. Diese sollen hinkünftig wieder stiftungsgemäß verwendet werden. Ureigenster Stiftungszweck des Bistums durch die heilige Hemma ist es, Pfarren und Initiativen der Diözese zu unterstützen und zu fördern. So wurden bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts bis zu 50 Kärntner Pfarren direkt aus den Erträgen des Bistums als Patronate unterstützt. Ab sofort sollen die Erträge, die das Bistum erwirtschaftet, wieder direkt und unmittelbar den seelsorglichen Aufgaben der Diözese zugeführt werden.

Verantwortungsvoll mit der Stiftung der heiligen Hemma umgehen - (Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)
Verantwortungsvoll mit der Stiftung der heiligen Hemma umgehen - (Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)

3. Verschränkung von Diözese und Bistum

Eine dritte Maßnahme betrifft die Verwaltungseinheiten von Diözese und Bistum. Diese werden ab sofort im Bereich der Entscheidungs- und Kontrollgremien miteinander verschränkt. So sind hinkünftig der Ständige Vertreter des Diözesanadministrators, der Finanzkammerdirektor, der Rechtsreferent der Diözese und der Klagenfurter Dompfarrer im Wirtschaftsrat des Bistums mit Sitz und Stimme vertreten. Gleichzeitig erfolgt eine regelmäßige Berichterstattung über Vorgänge und Entscheidungen im Bistum durch die vier Genannten in den Gremien der Diözese, nämlich im Wirtschaftsrat und im Konsistorium.

4. Transparenz und Finanzgebarung

Ab dem kommenden Jahr werden zusätzlich zur bisher üblichen jährlichen Offenlegung der Finanzen der Diözese erstmals auch der Jahresrechnungsabschluss des Bistums sowie des Domkapitels präsentiert werden.
Diese vier Verfügungen gelten für die Zeit der Sedisvakanz. Über die Zeit danach hat der neue Bischof zu entscheiden.