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Generalvikar Guggenberger feiert 60. Geburtstag

 (© Foto: Pressestelle/Neumüller)
(© Foto: Pressestelle/Neumüller)

Klagenfurt, 6. 5. 13 (pgk). Generalvikar Msgr. Dr. Engelbert Guggenberger, nach Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz der ranghöchste Geistliche in der Diözese Gurk und nach dem Kirchenrecht als „alter ego“ Stellvertreter des Bischofs, feiert am kommenden Donnerstag, dem 9. Mai, seinen 60. Geburtstag. Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz dankte Generalvikar Guggenberger für dessen „ruhige und umsichtige Arbeit“ und würdigte dessen „Loyalität und das Denken in weltkirchlicher Perspektive“.

Msgr. Dr. Engelbert Guggenberger, am 9. Mai 1953 in St. Lorenzen im Lesachtal geboren, studierte nach der Matura am Gymnasium Tanzenberg zunächst von 1972 bis 1979 in Rom an der Päpstlichen Universität „Gregoriana“ Philosophie und Theologie. Nach der Priesterweihe 1978 in Rom wirkte Guggenberger von 1979 bis 1982 als Kaplan in der Stadtpfarre Gmünd. 1982 setzte er seine Studien in Rom fort und promovierte 1987 zum Doktor der Theologie mit einer Dissertation über den Konzilstheologen Karl Rahner. Die Dissertation wurde mit dem „Kardinal Innitzer-Preis“ ausgezeichnet und in den Innsbrucker Theologischen Studien veröffentlicht.
Von 1986 bis 1988 war Guggenberger Pfarrprovisor in Bad Kleinkirchheim und St. Oswald. Anschließend wirkte er von 1988 bis 1999 als Regens und Direktor des Bischöflichen Seminars „Marianum“ Tanzenberg und als Pfarrprovisor in Pörtschach/Berg  und Projern. Von 1999 bis 2008 war Guggenberger Pfarrer und Dechant der Stadtpfarre Spittal/Drau sowie Pfarrprovisor von Amlach und Molzbichl.
Seit 1. September 2008 ist Guggenberger Generalvikar der Diözese Gurk. Überdies ist Generalvikar Guggenberger unter anderem Vorsitzender der Interessensgemeinschaft der christlichen Krankenhäuser Kärntens und der Diözesankommission für ökumenische Fragen. Außerdem ist er Mitglied in zahlreichen Kommissionen und Gremien der Diözese Gurk.
In Anerkennung seiner Leistungen wurde Guggenberger 2009 zum Monsignore, dem Päpstlichen Ehrenkaplan, ernannt.

Der Generalvikar, in der kirchlichen Hierarchie nach dem Bischof das zweithöchste Amt innerhalb einer Diözese, wird gemäß Canon 477 des Katholischen Kirchenrechts (CIC) vom Bischof vollkommen frei ernannt und kann von ihm auch vollkommen frei abberufen werden. Die Aufgaben und Amtsbefugnisse des Generalvikars sind immer auch von der Definition und Übertragung des jeweiligen Bischofs abhängig. Laut Kirchenrecht unterstützt der Generalvikar den Diözesanbischof bei der Leitung der ganzen Diözese und ist nach Maßgabe des geltenden Kirchenrechts mit gleicher Vollmacht und „ordentlicher stellvertretender Gewalt“ ausgestattet. Im Auftrag des Bischofs handelt der Generalvikar mit  bischöflicher Gewalt und Vollmacht, leitet den Bischöflichen Verwaltungsapparat, nämlich das Bischöfliche Ordinariat, und ist auch Personalreferent der Diözese.