Ihr Kirchenbeitrag soll natürlich auf ihre finanzielle Situation abgestimmt sein.
(© Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kirchenbeitragsstellen beraten Sie gerne und passen den Kirchenbeitrag Ihrer persönlichen Situation an. Bemessungsgrundlagen des Kirchenbeitrages sind:
- Monatliche Lohnsteuerbemessungsgrundlage
- Jahreseinkommen laut Jahreslohnzettel (Ziffer 245)/ Arbeitnehmerveranlagung/Einkommenssteuerbescheid des Vorjahres
- Eigene, gepachtete oder verpachtete Einheitswerte
- Privatzimmervermietungen
Der Kirchenbeitrag reduziert sich durch:
- Alleinverdiener/Alleinerzieherabsetzbetrag (wenn vom Finanzamt gewährt)
- Kinderabsetzbeträge bzw. Unterhalts-/Alimentationszahlungen
- Ausbildungskosten
- Krankheits-, Pflege- und Betreuungskosten
- Minderung der Erwerbsfähigkeit
-
Wohnraumkosten, Personenversicherungen etc.

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