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Dekanat Villach-Stadt

Selbstbestimmt leben! - Selbstbestimmt sterben?

Vortrag und Diskussion im Rahmen der Schwerpunktreihe "Glauben und Leben"

Von links nach rechts: Dr. Helmut Traar, Mag. Herbert Burgstaller und Mag. Marian Schuster (© Foto: ZS)
Von links nach rechts: Dr. Helmut Traar, Mag. Herbert Burgstaller und Mag. Marian Schuster (© Foto: ZS)

Was ist eine Patientenverfügung, welche Möglichkeiten bietet eine Vorsorgevollmacht und wie gehen wir mit dem Sterben um, waren die Fragen die aus juristischen Sicht Dr. Helmut Traar, Notar in Villach, erläuterte und vom theologischen und seelsorglichen Standpunkt Mag. Marian Schuster, Krankenhausseelsorger im LKH Villach beleuchtete.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Der Gegenstand der Patientenverfügung ist die medizinische Maßnahme, die ein Patient im Falle von Unfällen und Krankheiten ablehnt, sagte Dr. Traar. Nach einem aufklärenden Gespräch mit dem Arzt und rechtlicher Beratung beim Notar oder Patientenanwalt wird die Patientenverfügung schriftlich festgehalten und vom Patienten unterschrieben. Als solche hat sie fünf Jahre Gültigkeit. Danach muss sie erneuert werden. Sie kann vom Patienten jederzeit für ungültig erklärt werden, präzisierte der Villacher Notar.

Die Vorsorgevollmacht ist nicht nur im medizinischen Bereich angesiedelt, sondern schließt auch unter anderem die wirtschaftlichen Elemente ein, bemerkte er. Hier geht es um die rechtliche Vorsorge für den Fall, dass man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist, verdeutlichte Dr. Traar. Mit der Vorsorgevollmacht wird rechtzeitig bestimmt, wer im Namen der Vollmachtgebers handeln und Entscheidungen treffen darf, wenn man nicht selbst dazu im Stande ist, konstatierte Dr. Traar am Ende seines Vortrags.

Sterben - Teil des Lebens

Das Sterben ist ein Teil des Lebens, der sicherste Teil des Lebens. Es ist eine Tatsache, die in unser Leben integriert gehöre, sagte Krankenhausseelsorger Marian Schuster. Eine gewisse Gelassenheit, eine "ars moriendi" im Umgang mit dem Sterben wäre für den heutigen Menschen neu zu entdecken, betonte er. Selbstbestimmung des Lebens solle relativ gesehen werden. Denn es könne auch anders kommen als man plant, hob er hervor. Wir bewegen uns auf ein Ziel hin. Dieses Ziel solle nicht die Verlängerung des Lebens ins Unendliche sein, stellte der Krankenhausseelsorger fest. Werde dadurch nicht das Leiden und nicht das Leben verlängert, fragte sich der Referent am Ende seiner Ausführungen.