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An allen Orten, bei denen der Name des Firmspenders nicht eigens vermerkt ist, wird die Firmung durch Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz gespendet. In größeren Kirchen wird der Bischof durch weitere Firmspender unterstützt. In den zweisprachig angeführten Pfarren wird der Firmungsgottesdienst zweisprachig gefeiert.
>> Bischof Schwarz zum Thema Firmung
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Anmeldung: Jeder Firmling muss sich spätestens 14 Tage vor dem geplanten Firmtermin beim Pfarramt der Firmpfarre mit der GRÜNEN ANMELDEKARTE anmelden. |
Als Voraussetzung für den Empfang des Firmsakramentes ist die Firmkarte (=Zeugnis über die Teilnahme an der Firmvorbereitung) zur Firmung mitzubringen.
Die Firmpaten müssen katholisch, mindestens 16 Jahre alt, selbst gefirmt sein und ein Leben führen, das dem Glauben und dem zu übernehmenden Amt entspricht. Vater oder Mutter können nicht Pate sein. Die Firmkandidaten/innen bedürfen aber nicht eines Paten, um das Firmsakrament zu empfangen. Firmabzeichen sind nicht erforderlich. Verkäufer solcher Abzeichen und Fotografen sind nicht kirchlich autorisiert. |
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Firmtermine der Militärpfarre beim Militärkommando Kärnten: |
| >> zur Kärntner Militärpfarre |
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Diese Seite wurde am 13.04.2010 zuletzt aktualisiert.
Redaktion: >>Diözesanes Referat für Internet- und Kulturkoordination
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