Eine Frucht des II. Vaticanums und der Diözesansynode
(© Foto: logo: Referat für Pfarrgemeinden)
Mitverantwortung der Laien für die Kirche
Der Pfarrgemeinderat entwickelte sich aus den Beschlüssen des 2. Vatikanischen Konzils, das die kollegiale Verantwortung in der Kirche neu betonte.
Pfarrgemeinderäte sind also ein Ergebnis des 2. Vaticanums und der Diözesansynode 1971/72. Nach der Synode 1971//72 wurden zeitverzögert in den Jahren 1973 bis 1976 in den Pfarren unserer Diözese die ersten Pfarrgemeinderäte gewählt. Am 15. März 1980 gab es einen ersten gemeinsamen Wahltermin in Kärnten unter dem Motto: Miteinander glauben – füreinander leben.1987 fand die erste gesamtösterreichische Wahl unter dem Motto: KIRCHE-miteinander unterwegs statt, die Funktionsdauer des PGR wurde auf 5 Jahre festgelegt1992 wurde unter dem Motto: "Auf sein Wort hin..." gewählt, 1997 lautete das Motto "Menschen sind gefragt". Bei dieser Wahl wurden in der Diözese Gurk auch erstmals die vier Grundbeauftragen in den Pfarren benannt: Verkündigungsdienst, Dienst am Nächsten, Gottesdienst und Dienst an der Gemeinschaft.
2002 hieß das Motto: Vielstimmig; getauft-gefirmt-geWÄHLT. Zum ersten Mal konnte die Urwahl offiziell angewendet werden. 2007 hieß das Motto "Lebensräume gestalten - Glaubensräume öffnen". Zur Vorbereitung dieser Wahl überbrachte eine gesamtösterreichische Delegation unter der Leitung von Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz Papst Benedikt XVI. die Sammlung moderner Apostelgeschichte aus österreichischen Pfarren.
Die letzte Pfarrgemeinderatswahl fand am 18. März 2012 unter dem Motto "Gut, dass es die Pfarre gibt, statt".

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