Diözesanbischof
Dr. Alois Schwarz

Bischof Dr. Alois Schwarz

Et verbum caro factum est
Und das Wort ist Fleisch geworden

Anleitung

Sie haben Fragen oder Anregungen und wollen mit uns in Kontakt treten? Verwenden Sie einfach das Kontaktformular auf der rechten Seite, füllen Sie die Felder aus und klicken Sie auf “Senden“.

SCHLIESSEN

Kontakt

Ihre E-Mail an: Referat für Ehe und Familienpastoral

 

 

Geschiedene und Wieder-verheiratete in der Kirche willkommen!

 
 
 

Veröffentlicht von:

Ehe und Familienpastoral / RE

Geschiedene sind in der Kirche nicht ausgeschlossen - für die Seelsorger und Gemeinden eine pastorale Herausforderung.

Brot wird auseinander genommen und zerbrochen - oder bereits wieder in einer ehelichen Beziehung geteilt?, © Foto: foto: Pichler /Regenbogen

Brot wird auseinander genommen und zerbrochen - oder bereits wieder in einer ehelichen Beziehung geteilt? (© Foto: foto: Pichler /Regenbogen)

Oft wird davon gesprochen, dass die katholische Kirche ihre Probleme mit den Frauen und Männern hat, die geschieden sind, und noch mehr mit jenen, die wieder verheiratet sind. In Schlagzeilen wird immer wiederholt, dass Geschiedene in der Kirche ausgeschlossen seien, dass sie in  ihrer Lebenssituation nicht ernst genommen würden. Im Gegenteil, die Hirten, Seelsorger/innen und Gemeinden sind erinnert, dass Betroffene als Getaufte zur kirchlichen Gemeinschaft gehören.

Geschiedene und wiederverheiratete Geschiedene – willkommen!

Auch nach einer Scheidung und wenn Geschiedene eine neue Ehe-Beziehung eingehen, gehören sie zur Kirche und haben sie das Recht auf seelsorgliche Begleitung. Die Päpste und kirchlichen Aussagen legen wert darauf, dass sie sich in der Kirche beheimatet fühlen. Sie sind eingeladen, die Gottesdienste mitzufeiern und an den kirchlichen Veranstaltungen teilzunehmen.

Geschiedene Partner und auch wiederverheiratete Geschiedene sind nicht aus der Gebetsgemeinschaft der Kirche ausgeschlossen. Sie sind nicht exkommuniziert, wie viele meinen – auch wenn Betroffene sich subjektiv wie „ausgeschlossen“ empfinden. Sie gehören zur Kirche.

[Siehe Anhang 1: aus kirchlichen Dokumenten]
 

Eine Scheidung ist (fast) immer eine schmerzliche Erfahrung.

Jede Trennung / Scheidung hat ihre eigene schmerzliche Geschichte; sie hinterlässt Enttäuschungen, ruft Zweifel am Eigenwert hervor, verunsichert in vielen Hinsichten; Verlust von Freundschaften; nicht selten sind finanzielle und wirtschaftliche Nöte damit verbunden; es gibt zusätzlich Sorgen wegen der Kinder.

In manchen Situationen, in denen lange gerungen wurde, um die Beziehung aufrecht zu erhalten,  kann sich eine Trennung oder Scheidung auch als der einzige Weg herausstellen, den das Paar verantworten kann.

Die Seelsorger und die Gemeinden sind verpflichtet, die verschiedenen Situationen gut zu unterschieden und nicht vorschnell zu urteilen und nicht zu verurteilen. (siehe FC n. 83)

Papst Johannes Paul II weist in seinem Rundschreiben „Familiaris consortio(FC) eindringlich auf die pastorale Aufgabe hin: „Die Hirten mögen beherzigen, dass sie um der Liebe willen zur Wahrheit verpflichtet sind, die verschiedenen Situationen gut zu unterscheiden“, wie es zur Trennung kam und was dazu führte, dass eine neue Beziehung eingegangen wurde.  (FC n. 84) 

[Siehe Anhang 2: aus dem Rundschreiben FC n. 84.]

Die kirchlich geschlossene, sakramentale Ehe

ist ein unauflösliches Bündnis. Bei der kirchlichen Trauung sagen die Frau und der Mann „vor Gottes Angesicht“ einander ihr Ja-Wort zu und versprechen die Treue. Die Ehe zwischen zwei Getauften ist nach katholischem Verständnis unauflöslich und auf Dauer geschlossen („… bis der Tod uns scheidet“).

Das Sakrament der Ehe soll ein Hinweis-Zeichen für die Liebe und Treue Gottes zu den Menschen sein. Mit Gott als dem „Dritten im Bund“ und aufgrund der Treue Gottes ist die sakramentale Ehe nicht einfach ein Vertrag zwischen zwei Menschen, den die Partner auch aus eigenem Entscheid wieder lösen könnten. Hier trifft das Wort Jesu zu: „Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen.“ (Markus-Evangelium 10,9)

Die Kirche kennt deshalb keine „Scheidung“ und in der Folge ist bei einer neuen ehelichen Beziehung keine kirchliche Trauung möglich.

[Siehe Anhang 3: Im Kirchenrecht - Trennung, aber keine Scheidung]

Was ist eine Annullierung der Ehe?
Die röm.-katholische Kirche sieht für mache Fälle die Möglichkeit einer Annullierung vor, das heißt es wird geprüft und festgestellt, dass zum Zeitpunkt der Eheschließung keine gültige Ehe zustande gekommen ist. Somit wird festgestellt, dass die Ehebeziehung nicht besteht und wird sie als „nichtig erklärt = annulliert“.
Das Kirchenrecht führt die Fälle an, für die eine Annullierung in Frage kommt. Beim diözesanen Ehegericht können mögliche Fragen besprochen werden.

Das Evangelium Jesu ist eine Botschaft der Barmherzigkeit.
Die Kernbotschaft im Evangelium Jesu lautet: Gott ist Liebe; Er liebt ohne Vorbehalt jeden Menschen. Jesus predigt nicht nur diesen Gott; er macht ihn erlebbar. Er sucht jene, die verloren gingen; er verurteilt nicht, wenn jemand einsieht und umkehrt; er stellt sich gegen Unrecht, Bosheit, Sünder, aber verzeiht dem Sünder / der Sünderin; er richtet auf, vergibt und schenkt die Chance für einen neuen Beginn.

Die Kirche verkündet die Barmherzigkeit Gottes. So haben die Österreichischen Bischöfe in ihrer Erklärung 1980 festgehalten: „… Die christlichen Gemeinden und besonders die Seelsorger werden aufgerufen, diese (Geschiedenen und Wiederverheirateten) im Geist der Brüderlichkeit aufzunehmen. Den Betroffenen sei aber gesagt: Sie können mit der Barmherzigkeit und Gnadenhilfe Gottes rechnen, wenn sie sich um ein christliches Leben bemühen.“

Kann für eine (standesamtliche) Zweite Ehe der Segen erbeten werden?

Verständlich ist es, wenn Partner ihr Leben aus dem Glauben gestalten wollen, dass sie auch ihre Beziehung „mit dem Segen Gottes“ leben wollen. Sie wissen darum, dass für ihre neue eheliche Beziehung keine kirchliche Trauung möglich ist.

Segnen (lat.: bene-dicere) bedeutet, Gutes zusagen, den Menschen die Zuwendung des liebenden Gottes zusagen und verkünden. Die Kirche hat den Auftrag, für die Gläubigen zu beten, so auch für die Wiederverheirateten und sie zu stärken.

Wenn ein Paar, das eine standesamtliche Ehe eingegangen ist, wünscht, dass mit ihm um den Segen Gottes gebetet wird, so ist das möglich. Dieses Beten des Priesters oder Diakons soll der individuellen Situation angemessen sein und darf nicht mit einer sakramentalen Eheschließung verwechselt werden.
Der Seelsorger hat dabei besonders aufmerksam zu sein, dass der/die frühere Partner/in oder die Kinder aus der früheren Beziehung dadurch nicht verletzt werden.

Darf eine Geschiedene / ein Geschiedener und ein/e Wiederverheiratete/r die Sakramente empfangen?

Die Trennung und Scheidung vom Ehepartner / von der Ehepartnerin bedeutet kein Hindernis für den Empfang des Sakramentes der Versöhnung oder der hl. Kommunion.

Wie für jeden Gläubigen, der die hl. Kommunion empfangen will, gilt auch nach einer Scheidung die Frage, wie versöhnt man mit seinen Nächsten und mit sich lebt.
Das Wort Jesu ist hier sehr deutlich: „Wenn du deine Opfergabe zum Altar bringst und dir dabei einfällt, dass jemand, dein Bruder, deine Schwester etwas gegen dich hat, so lass deine Gabe dort vor dem Altar liegen; geh und versöhne dich zuerst, dann komm und opfere deine Gabe.“ (Matthäusevangelium 5, 23-24; aus der Bergpredigt)

Schwierig ist die Situation bei einer neuen (zivilen) Eheschließung.  Weil das sakramentale Band der kirchlich geschlossenen Ehe durch eine Trennung / Scheidung (für den geschiedenen Partner / die geschiedene Partnerin) nicht aufhört, entsteht ein Werte-Konflikt: einerseits ist die katholische Kirche überzeugt, dass die Ehe ein Gut ist, das zu schätzen und zu schützen ist und die Wertschätzung der sakramentalen Ehe als ein Zeichen der Einheit und Liebe ist durch eine Wiederverheiratung in Frage gestellt; anderseits trifft es die Wertschätzung der Eucharistie als Sakrament der Einheit von Christus mit der Kirchengemeinschaft und dem/der einzelnen Kommunizierenden.

Papst Johannes Paul II im Rundschreiben „Familiaris consortio“ (FC) bringt es auf dem Punkt:
… ihr Lebensstand und ihre Lebensverhältnisse stehen in objektivem Widerspruch zu jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie sichtbar und gegenwärtig macht.“  (FC n. 84)

[Siehe Anhang 4: aus FC n.84]

In der persönlichen Situation eines Paares kann es Gründe geben, dass die Partner es in ihrem Gewissen für gerechtfertigt sehen, Christus im Sakrament empfangen zu dürfen, und dass so der genannte objektive Widerspruch in der konkreten persönlichen Situation schwer aufrecht gehalten werden kann. Da sollte das Gespräch mit einem erfahrenen Seelsorger gesucht werden.

Wiederverheiratete sollten sich über ihre Situation Klarheit verschaffen können. Sie sollten sich fragen dürfen, ob Angelegenheiten der ersten Ehe trotz Scheidung soweit wie möglich gut gemacht wurden.
In der Diözese Kärnten gibt es mehrere Seelsorger/innen als Gesprächsparter/innen, die sich mit dieser speziellen Thematik von Wiederverheirateten befasst haben.

[Siehe Anhang 5: Gesprächspartner/innen für Gespräche mit Geschiedenen]

Weitere häufig gestellte Fragen

Wiederverheiratete als Tauf- und Firmpaten sein?
Christinnen und Christen, die wieder geheiratet haben, haben die Pflicht, ihre Kinder im Glauben zu erziehen. Sie sollen Glaubenszeugen für ihre Kinder sein. Daher ist es möglich, dass sie als Pate oder Patin andere Eltern in der religiösen Erziehung ihrer Kinder unterstützen. Falls hier Bedenken aufkommen, so können wiederverheiratete Geschiedene auch als Taufzeugen genannt werden.

[Siehe Anhang 6: CIC zu den Aufgaben eines Tauf- und Firmpaten]

Selbstverständlich können Wiederverheiratete auch als Pfarrgemeinderat kandidieren. Ihre Lebens- und Beziehungsbiografien, ihre Erfahrungen vor allem im Umgang mit Konflikten, Vergebung und Versöhnung, Trauer, Verletzung, und Neubeginn können für die pfarrliche Mitarbeit durchaus hilfreich sein.
 
Wiederverheiratete Geschiedene dürfen Trauzeugen sein
 
Wiederverheiratete Geschiedene haben ein Recht auf ein kirchliches Begräbnis.
 

(geschrieben: Reinhold Ettel SJ,  KFW Kärnten - Ehe- und Familienpastoral)


 

Go to top