Organisation

Referat für Krankenhausseelsorge

Berufsbild und Mindesstandards in der Krankenhausseelsorge

Berufsbild "Krankenhausseelsorger/in"

1. Selbstverständnis

  • Krankenhausseelsorge, in Österreich derzeit überwiegend von der Römisch-Katholischen und der Evangelischen Kirche A. und H.B. getragen, geschieht im diakonischen Auftrag Jesu Christi und berücksichtigt die in öffentlichen Krankenanstalten geltenden Patientenrechte.
  • In Kooperation mit den verschiedenen KrankenhausträgerInnen wird die Seelsorge in den einzelnen Krankenanstalten von den zuständigen Kirchen im Rahmen der geltenden Gesetze organisiert und finanziert. Sie beauftragen für den konkreten Dienst Frauen und Männer und tragen Sorge für deren Qualifizierung.
  • Krankenhausseelsorge geschieht in ökumenischer Zusammenarbeit und in Offenheit für andere in Österreich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie gegenüber weiteren Weltanschauungen. (Gemäß den APCE-Standards (reviced 2010) des European Network of Health Care Chaplaincy, vgl. www.enhcc.eu/turku_standards.htm, download vom März 2014.)
  • Krankenhausseelsorge versteht sich als Angebot einer Dienstleistung für alle Menschen (Patient/innen, deren Angehörige und Mitarbeiter/innen des Krankenhauses) in den vielfältigen Situationen und Grenzerfahrungen des Krankenhausaufenthaltes und der Behandlungsabläufe.

2. Ziele

Krankenhausseelsorge leistet ihren Beitrag im System Krankenhaus:

  • zur Achtung der Würde jeden Lebens
  • zum Zuspruch der Nähe und Zuwendung Gottes
  • zur ethischen Entscheidungsfindung
  • zur Heilung und Gesundung von Menschen
  • zur (Neu-)Gestaltung des Lebens mit einer Krankheit und/oder Behinderung
  • zur Sterbe- und Trauerbegleitung

3. Aufgaben

  • Seelsorgliche Begleitung von Menschen (Patient/innen, Angehörige, Begleitende, Personal) im Gespräch und anderen Formen der Kommunikation
  • Situationsgemäße Gestatung von Riten und religiösen Feiern
  • Aktive Zusammenarbeit mit den verschiedenen Berufsgruppen im Krankenhaus und mit externen Kooperationspartner/innen, Mitarbeit in diversen Gremien sowie Begleitung von ehrenamtlichen Mitarbeitenden.

4. Qualifikation

Krankenhausseelsorger/innen haben eine den Standards der jeweiligen Kirche entsprechende theologische Ausbildung sowie eine auf humanwissenschaftlichen Grundlagen basierende Seelsorgeausbildung . Klinische Seelsorgeausbildung (KSA) oder Vergleichbares. Weitere qualitätssichernde Maßnahmen sind: Fort- und Weiterbildungen, Supervisionen und Intervisionen.

Mindeststandards für die Seelsorge in Krankenanstalten- und Pflegeeinrichtungen

Präambel

Die Römisch-katholische Kirche in Österreich und die Evangelische Kirche (A. u. H.B.) in Österreich verpflichten sich zu einer Krankenhaus- und Pflegeheimseelsorge nach europäischen Standards. Die vorliegenden Grundsätze zur Berufsethik wurden in Anlehnung an die APCE Standards (reviced 2010) in ökumenischer Verantwortung erarbeitet. Sie werden den Trägern der Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen als Orientierung angeboten.

Verbindliche Verhaltensgrundsätze

  • Die Würde des Menschen wahren
  • Verschwiegenheitspflicht einhalten
  • Datenschutzbestimmungen einhalten
  • Sich auf erarbeitete Ethikstandards verpflichten
  • Andere Religions- und Glaubensgemeinschaften respektieren im Sinne der Bereitschaft zur Zusammenarbeit
  • Religiöse und weltanschauliche Überzeugungen der Einzelnen achten und respektieren
  • Sich eines Missbrauchs von Position und Macht in der eigenen Tätigkeit enthalten
  • Sich der ethisch-prophetischen Dimension der eigenen Tätigkeit bewusst sein

Verbindliche Qualifizierung und Beauftragung

  • Eine von der jeweiligen Kirche bzw. der anerkannten Religionsgemeinschaft vorgesehene theologische Ausbildung (Derzeit in der katholischen Kirche: Theologiestudium oder Ausbildung zum/zur diplomierten Pastoralassistenten/in. In der evangelischen Kirche vgl. § 2 und § 3 der Richtlinie für die Krankenhausseelsorge in der Evangelischen Kirche A. und H.B. in Österreich (Abl. Nr. 66/2005, 53/2006, 104/2006 und 207/2010) zur theologischen und seelsorglichen Qualifikation.)
  • Eine Seelsorgeausbildung nach humanwissenschaftlichen Grundlagen, Klinische Seelsorge Ausbildung oder vergleichbare Ausbildung. Mit der KSA vergleichbare Ausbildungen müssen folgende Kompetenzen stärken: Selbstreflexion, Gesprächsführung, theologische Kompetenzen und die Fähigkeit zu ihrer Anwendung, institutionell strukturelle Kompetenzen, personale und Beziehungskompetenzen in Gruppen, Riten-Kompetenzen, psychologisch-medizinische Grundkenntnisse.
  • Eine Beauftragung durch die jeweilige Kirche bzw. durch die anerkannte Religionsgemeinschaft.

Verbindliche Qualitätssicherung

  • Weiterbildung und begleitete Reflexion (z.B. Supervision)
  • Reflexion der Ethikstandards im europäischen Berufskontext
  • Kontinuierliche Reflexion der eigenen spirituellen Praxis und der Glaubensbiographie

 

+ Dr. Michael Bünker

Vorsitzender des Oberkirchenrates der Evangelischen Kirche A. und H.B.

+ Dr. Alois Schwarz

Katholischer Bischof von Gurk Klagenfurt, Referatsbischof der Österreichischen Bischofskonferenz für die Krankenseelsorge

Impressum: Arge der katholischen KrankenhausseelsorgerInnen Österreichs / Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Krankenhaus- und Geriatrieseelsorge in Österreich (AEKÖ) (Hg.)

Stand: 4. November 2014