Organisation

Plattform „Verwaiste Eltern“

Nationalrat beschließt Abschaffung der 500 Gramm Grenze für zu früh geborene Kinder

Erarbeitung eines Gesetzes für die Eintragung in das Personenstandsregister

.... unvergessen ..... (© Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)
.... unvergessen ..... (© Foto: KH Kronawetter / Internetredaktion)

Am 22. Oktober 2014 bekam die Ende Mai eingebrachte Petition „Abschaffung der 500-Gramm-Grenze“ im Nationalrat eine überraschende Wendung. Laut Tagesordnung sollte über den Verlauf der Petition berichtet werden, um das Plenum für das Thema zu sensibilisieren.  Angela Lueger, Abgeordnete zum Nationalrat, hat mit Engagement einen Entschließungsantrag formuliert, der an diesem Tag die einstimmige Zustimmung aller Parlamentsfraktionen erhielt.

Gespräche und E-Mails zur Sensibilisierung und Information der Abgeordneten wurden Seitens der Initiatorin Anita Ogris, betroffene Familien und mit Unterstützung von Astrid Panger (Plattform „Verwaiste Eltern“) durchgeführt. Organisationen, wie z.B. Aktion Leben und katholischer Familienverband riefen zur Unterzeichnung der Online-Petition auf.

Aufgrund dieses einstimmigen Beschlusses wird nun an einem entsprechendem Gesetzesbeschluss (PstG 2013 und § 8 Hebammengesetz) gearbeitet, sodass zu früh geborene Kinder unter 500 Gramm in das Personenstandsregister, nach Wunsch der Eltern, eingetragen werden dürfen.

 

Derzeitige Gesetzesregelung

Kommt es zu einer vorzeitigen Geburt in den ersten Schwangerschaftswochen oder -monaten, spricht man gesetzlich von einer Fehlgeburt. Kinder unter 500 Gramm sind in Österreich nicht bestattungspflichtig und werden somit in keinem Personenstandsregister geführt. Dadurch erhalten Eltern kein amtliches Dokument über die Existenz ihres zu früh verstorbenen Kindes.

In Kärnten haben viele Städte und Gemeinden bereits vor Jahren darauf reagiert und so Gedenk- und Grabstätten für zu früh geborene Kinder eingerichtet, um Eltern einen Ort der Trauer zu geben.

Die Plattform „Verwaiste Eltern“ wird über den weiteren Verlauf des Prozesses kontinuierlich informieren.