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Dekanat Villach-Stadt

Privatsache Glaube?

Vortrag in Villach-St. Martin im Rahmen der ViDeo-Veranstaltungsreihe

 (© Foto: ZS)
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Ist der Glaube eine Privatsache für den Staat? Mit dieser Frage begann Univ. Prof. MMag. Dr. Stefan Schima seine Ausführungen zum Thema "Staatlich finanzierte Religion. Öffentliche Gelder für die Privatsache Glaube?". Wenn man bedenkt, dass der Religionsunterricht in den Schulen staatlich finanziert wird, dass das Personal in den Privatschulen in der Trägerschaft einer anerkannten Religionsgemeinschaft zu 100 Prozent seitens des Staates subventioniert wird, dass die Militärseelsorge vom Staat bezahlt wird, dass die anerkannten Religionsgemeinschaften von der Grundsteuer für Gebäude, die zu ihren Zwecken dienen, befreit werden, sei klar, dass der Glaube keineswegs nur Privatsache ist, sagte Prof. Schima. Das Wirken der Religionsgemeinschaften sei vielmehr dem öffentlichen Interesse und nicht bloß dem privaten Bereich zuzuordnen, betonte der Referent.

Professor Schima widmete sich im weiteren Verlauf seines Vortrags dem Verhältnis des Staates zur Katholischen Kirche hinsichtlich ihrer Finanzierung. Die heutige Rechtsgrundlage geht auf das Konkordat 1933/34, auf den Vermögensvertrag von 1960, den Schulvertrag von 1962 und auf drei Diözesanerrichtungsverträge zurück.

Die Frage der kirchlichen Finanzierung spielt zunächst vor allem im Zusammenhang mit dem vom Kaiser Joseph II eingerichteten Religionsfonds eine Rolle. Nach der Enteignung einiger kirchlicher Orden flossen die Erträge in diesen Fonds und wurden wieder den kirchlichen Zwecken zugeführt. Im Wesentlichen wurde diese Rechtslage im Konkordat von 1933/34 bestätigt. Dasselbe galt im Bezug auf die so genannten "Patronate". Darunter versteht man die Rechte des Stifters einer Kirche im Hinblick auf die Erhaltung des Kirchenbaues und der Besoldung des an der Kirche tätigen Personals. Öffentliches Patronat war eine dem Staat zuzuordnende Einrichtung im Unterschied zum Privatpatronat.

In der Zeit des Nationalsozialismus wurde das österreichische Konkordat als gegenstandslos betrachtet. Der Kirchenbeitrag wurde eingeführt und zwar mit dem Hintergedanken, dadurch möglichst viele Personen zum Kirchenaustritt zu bewegen. Öffentliche Patronate wurden für erloschen und die Religionsfonds für aufgehoben erklärt. Damit war die Finanzierung der Katholischen Kirche so gut wie völlig auf "private" Beine gestellt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, im Zuge der Wiedergutmachungsleistungen, wurde im Jahr 1960 der Vermögensvertrag zwischen der Republik Österreich und dem Heiligen Stuhl geschlossen. Die garantierten Leistungen lassen sich in jährliche (ca. € 41 Millionen) und einmalige Leistungen (z. B. Überlassung von Liegenschaften und Gebäuden) unterteilen.