Organisation

Katholischer Familienverband Kärnten

Kinderbetreuung, Wahlfreiheit und Menschenwürde

Vorrang von Geldleistungen vor Sachleistungen als Akt zur Wahrung der Menschenwürde

Feie Entscheidung über die Art der Kinderbetreuung - ein Akt der Menschenwürde? (© Foto: Pivat)
Feie Entscheidung über die Art der Kinderbetreuung - ein Akt der Menschenwürde? (© Foto: Pivat)

Wenn der Staat Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und Geld zur Verfügung stellt, so verlangt es die Achtung der Menschenwürde, dass die für die Betreuung Verantwortlichen, das sind die Eltern, über dieses Geld verfügen können, um über die für ihre Situation bestmögliche Betreuungsform zu entscheiden.

Förderungen und Beihilfen des Staates werden grundsätz­lich als Geld- und nicht als Sachleistung zur Verfügung gestellt (z.B: Familienbeihilfe, Pension, Pflege­geld, Arbeits­losen­geld, Stu­dienbeihilfe, Krankengeld, Wohnbeihilfe, Agrarförderung, Wirt­schaftsförde­rung, Kinderbetreuungsgeld, Mindestsicherung).

Die Regierung begründet den Vorrang von Geldleistungen so:
„In unserer auf den Prinzipien der Geldwirt­schaft beruhenden Gesellschaft ist es zur Wahrung der eigenen Menschenwürde notwendig, frei über die Art und Weise der Bestrei­tung des Lebensunterhalts entscheiden zu können“. Diese Wahlfreiheit muss daher auch für Kinderbetreuung gelten.

Kinder haben laut UN-Kinderechtskonvention weltweit das Recht, von ihren Eltern betreut zu werden (nur in Österreich wurde dieser Artikel ausgeklammert). Dem entspricht die Pflicht der Eltern, für die Betreuung ihrer Kinder zu sorgen. Die Verletzung dieser Betreuungspflicht und die Vernachlässigung von Pflege, Erziehung oder Beaufsichtigung ist in Österreich „mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen“.

Wenn der Staat Eltern bei der Betreuung ihrer Kinder unterstützt und Geld zur Verfügung stellt, so verlangt es die Achtung der Menschenwürde, dass die für die Betreuung Verantwortlichen, das sind die Eltern, über dieses Geld verfügen können, um über die für ihre Situation bestmögliche Betreuungsform zu entscheiden.

Wenn statt der Eltern die „institutionellen“ Kinderbetreuungsstätten dieses Geld vom Staat erhalten, werden fundamentale Rechte der Eltern ausgehebelt und dadurch Menschenrechte der Familien in zweifacher Hinsicht verletzt:
Sowohl das Recht der Kinder auf Betreuung durch ihre Eltern, als auch das Recht der Eltern auf Wahrung ihrer Menschenwürde.

Derzeit belaufen sich die Kosten für einen staatlich verordneten Betreuungsplatz auf 1.000 bis 2.000 Euro je Kind und Monat. Dabei sind sich alle Parteisprecher einig, dass die österreichische institutionelle Betreuung in mehrfacher Hinsicht nicht einmal Mindeststandards entspricht: Keine „flächendeckende“ Erreichbarkeit, mangelhafte Öffnungszeiten (was Stunden am Tag, Tage in der Woche und Wochen im Jahr betrifft), 20 bis 25 Kinder je Betreuerin und das bei ungenügender Qualifikation.

Solange die Betreuungsstätten das Geld vom Staat bekommen, kann sich daran auch nichts ändern.

Die Regierung plant nun, in dieses System einmalig 305 Millionen Euro für 25.000 zusätzliche sog. „bedarfsorientierte“ Kinderbetreuungsplätze für Unter-Dreijährige zu investieren, um das EU-Barcelona-Ziel von 33 % zu erreichen. Eine Erhebung des „Bedarfs an Fremdbetreuung“ hat es aber nie gegeben, das Ziel ist vielmehr, Menschenrechte auszuhebeln, koste es, was es wolle.

DI Dieter Mack
Katholischer Familienverband Kärnten
 

Dieser Text wurde als DEBATTE in der Kleinen Zeitung Steiermark am Fr, 11. Juli 2014 veröffentlicht, irrtümlich unter dem Namen Gudrun Kattnig