Organisation

Katholisches Bildungswerk

Auftakt Integration und Dialog

Basis-Lehrgang für Ehrenamtliche in der Asylarbeit

Marcel Leuschner von der Diakonie Kärnten referierte zum Thema „Fremdenrecht für Einsteiger/innen“ (© Foto: Daniela Miklautz)
Marcel Leuschner von der Diakonie Kärnten referierte zum Thema „Fremdenrecht für Einsteiger/innen“ (© Foto: Daniela Miklautz)

Dienstagabend, 26. Jänner 2016, 18 Uhr: der Festsaal der Diakonie de la Tour in Klagenfurt war gut besucht. TeilnehmerInnen des Basis-Lehrgangs Integration und Dialog fanden sich zum ersten Modul „Endlich in Sicherheit? Die Situation von Geflüchteten“ ein. Mag. Ernst Sandriesser, Diözesanreferent des Katholischen Bildungswerkes, eröffnete den Abend, begrüßte Anwesende und stellte das Team der ReferentInnen vor. Die Teilnehmenden, die das gemeinsame Interesse und das Engagement im Bereich Asyl zusammenführte und welche die fünf kommenden Module des Lehrgangs verbinden sollten, teilten einander erste Gedanken und Erwartungen mit.  

Was aber war der Inhalt des ersten Moduls? Marcel Leuschner, Koordinationsbeauftragter der Diakonie de La Tour, vermittelte unter dem Titel „Fremdenrecht für Einsteiger/innen“ grundlegendes und vertiefendes Wissen rund um Asyltitel und ihre Voraussetzungen. Die oft unreflektiert gebräuchliche, problematische Verwendung der Begriffe „Kriegsflüchtlinge“ und „Wirtschaftsflüchtlinge“ wurde differenziert betrachtet. Leuschner ging auf die Unterscheidung zwischen Asylberechtigung/internationaler Schutz (§3 Asylgesetz AsylG) und subsidiärer Schutz (§8 AsylG) intensiv ein und erläuterte die unterschiedlichen Möglichkeiten der Rückkehrentscheidung (§10 AsylG): das so genannte Bleiberecht (Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen nach § 55, 56 und 57 AsylG seit 1.1.2014) wurde in Abgrenzung an die so genannte Duldung (§ 46a Fremdenpolizeigesetz) behandelt. Der Instanzenzug ab 2014 in diesem Zusammenhang ausführlich besprochen. Über Konventions- und Nachfluchtgründe, Zusatzbestimmungen, Beratung und Vertretung, Arbeitsmöglichkeiten usw. informierte er und auch die Beantwortung zahlreicher Fragen kam nicht zu kurz.

Speziell auf die Wichtigkeit der Artikel 2, 3 und 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) im Bezug auf die Aufenthaltstitel wies Leuschner hin:

Artikel 2 EMRK: Recht auf Leben

Artikel 3 EMRK: Verbot der Folter

Artikel 8 EMRK: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Auch räumte er mit Fehlauskünften über die Arbeitsmöglichkeiten der Asylwerber/innen auf: Der Zugang sei schwierig, sei aber nach 3 Monaten in Form von Kontingentbewilligung (Saisonarbeit), Ausschreibung gemeinnütziger Tätigkeiten durch staatliche Seite sowie Selbstständigkeit für unreglementierte Berufe möglich. Auch eine Lehre für unter 25 Jährige, in Lehrberufen mit nachgewiesenen Lehrlingsmangel, sei machbar.

Eine kritische Hinterfragung und die Bildung einer eigenen Meinung im Bezug auf Asylwerber/innen ist Leuschner zentrales Anliegen. Zeitungsmeldungen und Argumentationen aufgrund von Zahlen und Statistiken - man denke an Churchill... „Nachweislich und glaubwürdig“ – zwei schwierige Worte im Zusammenhang mit den Schilderungen der Fluchtgründe in Hinblick auf Traumatisierungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Sprachbarrieren und der Tatsache, erst im 2. Instanzenweg "Gehör" verliehen zu bekommen.

Es erfordere eine aufmerksame Betrachtung.“ Leuschner appelliert: „Machen Sie sich selbst ein Bild“.

Das zweite Modul findet am 2. Feber 2016 zum Thema „Willkommenskultur und der Alltag von Geflüchteten“ mit Mag.a Nadine Ruthardt, Flüchtlingswesen Land Kärnten, Eva Daisenberger, MA, Mag. Karl Stauder, Freiwilligenarbeit und Quartierbetreuung Caritas Kärnten, Ursula Madritsch, Flüchtlingsbeauftragte Sameriterbund Kärnten, Anton Stefitz, Quartiergeber Bleiburg statt.

Veranstalter: Katholisches Bildungswerk Kärnten, Caritas Kärnten, Akademie de La Tour, Evangelisches Bildungswerk, Evangelische Akademie und Sameriterbund.

zum 2 Modul