Organisation

Referat für Pfarrgemeinden

Die ersten Schritte nach der Wahl

 (© Foto: afra_loidl, PGRÖ)
(© Foto: afra_loidl, PGRÖ)

Vorweg einmal DANKE - allen, die zur Wahl geschritten sind, alle, die als neue Pfarrgemeinderät/innen die kommenden fünf Jahre in ihrer Pfarre wirken werden und allen, deren Engagement als Pfarrgemeinderät/innen nun geendet hat. Die PGR-Wahl 2017 ist vorbei, was sind nun aber die nächsten Schritte?

1. Veröffentlichung des Wahlergebnisses und DANK an scheidende Mitglieder, Vorstellung der neuen PGRs

Wenn nicht bereits geschehen, ist das Wahlergebnis in der Pfarre publik zu machen (nach Ende der Einspruchsfrist wird aus dem vorläufigen Ergebenis das Endergebnis). Schön wäre es, im Rahmen eines Gottesdienstes die neuen Pfarrgemeinderäte der Gemeinde vorzustellen und sich bei den alten für ihr Engagement zu bedanken (Dankurkunden u.Ä. können im Druck- und Kopiezentrum der Diözese gefertigt werden, kleine Präsente bietet der Behelfsdienst des bischöflichen Seelsorgeamtes an)

2. Übergabe der Aufgaben

Die bisherigen Pfarrgemeinderäte bleiben bis zur KONSTITUIERENDEN SITZUNG der neuen Pfarrgemeinderäte in Amt und Würden. Erst mit dieser Sitzung übernimmt der neue Pfarrgemeinderat die Agenden der Pfarre. Die konstituierende Sitzung (die bis zum 30. April statt zu finden hat) ist jene Sitzung, in der zum ersten Mal alle (also die gewählten, die amtlichen, die berufenen und entsandten) Pfarrgemeinderät/innen zusammen kommen. 

Bei dieser Sitzung werden die Funktionen innerhalb des PGR vergeben: Wahl des Obmanns/Obfrau, Schriftführer/in und Vertreter/in im Dekanatsrat, Bestellung der vier Grundbeauftragten (Liturgie, Caritas, Verkündigung und Gemeinschaft) sowie Bestellung der Mitglieder des AVF (Ausschuss für Verwaltung und Finanzen) sowie Benennung weiterer Fachausschüsse. Das Protokoll der konstituierenden Sitzung ist dem Referat für Pfarrgemeinden POSTALISCH zu übermitteln (versehen mit allen notwendigen Unterschriften). Im Anschluss an die Übermittlung werden die neuen Pfarrgemeinderäte und die Mitglieder des AVF durch das Generalvikariat in ihren Funktionen bestätigt und dekretiert. BITTE bei der Eingabe der Namen die NEUEN PFARRGEMEINDERÄTE mit (N) kennzeichnen. Das Formular für die konstituierende Sitzung finden Sie am Beitragsende als download

3. Schulungen für neue Pfarrgemeinderäte

Das Referat für Pfarrgemeinden bietet neuen Pfarrgemeinderät/innen Informationsabende in den Regionen rund um Fragen zum Pfarrgemeinderat an. Eine eigene Aussendung wird noch folgen, anbei aber die ersten fixierten Termine:

16. Mai 2017, Pfarrzentrum Villach-St.Martin, 19.30 Uhr

23. Mai 2017, Pfarrhof St. Andrä, 19.00 Uhr

29. Mai 2017, Pfarrsaal Spittal/Drau, 19.30 Uhr

14. Juni 2017, Anton-Granig-Festsaal, Diözesanhaus Klagenfurt, 19.30 Uhr

Sie können sich schon jetzt für einen Termine per mail anmelden; einfach HIER klicken.

 

Schulungen der Caritas Kärnten für "Grundbeauftragte Caritas" in den Regionen finden sie HIER