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Stift St. Paul: Bischof Schwarz weiht Benediktiner Marian Kollmann zum Diakon

Fr. Marian Kollmann OSB wird zum Diakon geweiht. (© Foto: Pressestelle)
Fr. Marian Kollmann OSB wird zum Diakon geweiht. (© Foto: Pressestelle)

Klagenfurt, 2. 12. 16 (pgk). Am Donnerstag, dem 8. Dezember, wird Diözesanbischof Dr. Alois Schwarz in der Stiftskirche St. Paul im Lavanttal um 15 Uhr den Priesteramtskandidaten Fr. Mag. Marian Kollman OSB zum Diakon weihen.

Fr. Marian Kollmann, am 13. Februar 1983 als Martin Kollmann in Klagenfurt geboren, absolvierte nach der Pflichtschule eine Lehre in der Gartenbaufachschule Ehrental. 2001 trat er in die Ordensgemeinschaft der Benediktiner im Stift St. Paul im Lavanttal ein und nahm den Ordensnamen Marian an. 2006 legte er die ewigen Gelübde ab. Von 2003 bis 2008 besuchte Kollmann das Canisiusheim in Niederösterreich, wo er auch maturierte. Anschließend trat er in das Priesterseminar der Diözese Gurk in Graz ein und absolvierte bis Oktober 2016 das Studium der Katholischen Fachtheologie in Graz.

Das Wort „Diakon“ stammt aus dem Griechischen und bedeutet „Diener“. Der Diakon steht als Helfer grundsätzlich dem Bischof zur Seite. Im Dienst am Wort Gottes und vor allem in der Erfüllung des Gebotes der Nächstenliebe ist er Diener für alle. Gemäß apostolischer Überlieferung durch Handauflegung und Gebet geweiht, versehen die Diakone im Auftrag des Bischofs vorrangig den Dienst der Nächstenliebe und widmen sich gemäß alter Tradition Menschen in unterschiedlichen Bedrängnissen. Im Auftrag des Diözesanbischofs oder des zuständigen Pfarrers können Diakone Wort-Gottes-Feiern leiten, das Sakrament der Taufe spenden, einer kirchlichen Trauung assistieren, die Kranken begleiten und Begräbnisliturgien durchführen. Nicht ermächtigt sind sie jedoch hl. Messen zu feiern, das Bußsakrament und die Krankensalbung zu spenden. Der zeitliche Diakonat ist in der Katholischen Kirche eine „Durchgangsstufe“ für die Priesterweihe. Im Gegensatz dazu folgt auf den so genannten „Ständigen Diakonat“ keine Priesterweihe. Seit 1968 können verheiratete, bewährte Männer mit Einverständnis ihrer Ehefrau zum Ständigen Diakon geweiht werden. Diese Ständigen Diakone übernehmen das Diakonat für Lebzeiten.